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31.10.2015 | 11:24 | Waldgrundbesitzer 

Jagdverbot aus ethischen Gründen möglich

Münster - Jäger müssen draußen bleiben: Zwei private Grundstücke im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen sind jetzt jagdfreie Zone.

Grundbesitzer dürfen Jagd verbieten
(c) proplanta
Das Verwaltungsgericht in Münster hat am Freitag die entsprechende Entscheidung der Grundbesitzerin gebilligt. Die Frau lehnt die Tötung von Tieren aus ethischen Gründen ab. Nach Angaben des Gerichts war dies das erste derartige Urteil in Münster.

Die beiden Grundstücke der seit Jahren engagierten Umwelt- und Tierschützerin bildeten aufgrund ihr geringen Größe zusammen mit weiteren Flächen einen gemeinsamen Jagdbezirk. Bis zu einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2013 war es einzelnen Grundbesitzern nicht möglich, die Jagd auf ihrem Anteil des gesamten Bezirks zu untersagen.
dpa
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