Der baden-württembergische Landesnaturschutzverband und der Naturschutzbund setzten beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Stopp der erst kürzlich gebauten Anlage bei Braunsbach durch.
Es bestünden «ernstliche Zweifel» an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung, hieß es. Für den Rotmilan könne «ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko» wegen der Rotorblätter nicht ausgeschlossen werden.
Warum auf eine
Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde, erschließe sich dem Gericht nicht. (Az: 13 K 9193/16)