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08.04.2015 | 09:15 | Agrarumweltprogramm 

Anforderungen zum Erhalt des Dauergrünlandes gehen zu weit

Mainz - Die seit Jahren immer weiter verschärften Anforderungen zum Erhalt des Dauergrünlandes wurden zum Eigentor der Umweltverbände, stellt der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, fest.

Umbruchverbot für Dauergrünland
(c) proplanta
Er fordert die Umweltverbände auf, sich endlich gemeinsam mit dem BWV für praxisgerechte Lösungen in dieser Frage einzusetzen. Gleichzeitig fordert der BWV-Präsident die EU-Kommission auf, Sachverstand statt Aktionismus in diesen Fragen in den Vordergrund zu stellen und die Vorschriften entsprechend zu korrigieren.

Sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Bundes- und Landesebene haben die Umweltverbände immer wieder ein Umbruchverbot von Dauergrünland gefordert, da dies angeblich dem Naturschutz dient. Daraufhin wurden die Vorschriften gegen den fachlich begründeten Widerstand der Bauernverbände nach und nach vor allem auf europäischer Ebene immer weiter verschärft.

Aktuell gipfelt dies darin, dass selbst vertragliche Regelungen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen nicht mehr berücksichtigt werden und diese Flächen ebenfalls einem Umbruchverbot unterliegen sollen. Bisher durften Flächen, die im Rahmen von Agrarumweltprogrammen in Grünland umgewandelt wurden, nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder zu Ackerland umgebrochen werden.


Die Folge ist, dass den Landwirten keine andere Wahl bleibt, als die Flächen vor Eintritt des Dauergrünlandstatus umzubrechen, um den Werterhalt der Flächen zu sichern. Werden Flächen, die als Ackerland gepachtet wurden, anschließend als Dauergrünland zurückgegeben, verlieren diese an Wert, was einer Enteignung gleich kommt. Die Landwirte wurden damit praktisch gezwungen, die entsprechenden Flächen umzubrechen, bevor nach fünf Jahren Dauergrünland entsteht. Gleichzeitig werden sowohl die Agrarumweltprogramme als auch weitere angedachte freiwillige Lösungen, wie z. B. die Anlage von Wasserrandstreifen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ad absurdum geführt, da unter den aktuellen Bedingungen kein Landwirt mehr hieran teilnehmen kann.

Vor diesem Problem hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. in den vergangenen Jahren immer wieder gewarnt. „Dieses Eigentor haben sich die Umweltverbände zuzuschreiben“, so BWV-Präsident Hartelt. Diese hätten dem Naturschutz damit in vielen Regionen einen Rückschlag für Jahre beschert. Vielmehr sollten die Akteure endlich einsehen, dass die Kompetenz und der Sachverstand in Sachen Naturschutz bei den Landwirten selbst liege, die ihre Flächen seit Generationen bewirtschaften und mit ihrer täglichen Arbeit mehr für den Naturschutz tun als jede andere Berufsgruppe, so Hartelt.


Der BWV – Präsident fordert daher nun die Umweltverbände auf, sich gemeinsam mit dem Bauernverband für die Abschaffung dieser unsinnigen Vorschriften einzusetzen. Mit den derzeitigen Vorschriften zum Umbruchverbot von Dauergrünland sei weder dem Naturschutz noch den Landwirten gedient, dies müssten auch die Umweltverbände erkennen, so Hartelt weiter. Es sei daher an der Zeit, die Vorschriften zum Umbruch von Dauergrünland gemeinsam auf einen praxisorientierten Weg zu bringen und den Landwirten wieder selbst die Entscheidung zu überlassen, wie sie ihre Flächen nutzen. (bwv)
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