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03.02.2010 | 20:46 | Personalien 

Armin Müller neuer Vorsitzender des Landesagrarausschusses - Landwirtschaftliche Belange gebührend berücksichtigen

Friedrichsdorf/Ts. - Der Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, Armin Müller, wurde gestern in Gernsheim einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Landesagrarausschusses (LAA) gewählt.

Armin Müller
Armin Müller (c) hbv
„Ich freue mich auf diese Herausforderung und werde alles daran setzen, dass landwirtschaftliche Belange bei allen Gesetzesvorhaben und planerischen Maßnahmen, die den Agrarbereich betreffen, gebührend berücksichtigt werden. Mir ist besonders daran gelegen, dass der überzogene Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen eingedämmt wird“, sagte der 59-jährige Landwirtschaftsmeister nach seiner Wahl. Er wolle die erfolgreiche Arbeit seiner Vorgänger Walter Schütz, Friedhelm Schneider und Wilhelm Dietzel fortsetzen.

Armin Müller engagiert sich seit vielen Jahren für den landwirtschaftlichen Berufsstand als Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Limburg-Weilburg, Kreislandwirt und Vorsitzender des Gebietsagrarausschusses Limburg-Weilburg sowie Vorsitzender der Naturlandstiftung Hessen. Darüber hinaus ist er in seiner Heimatgemeinde Weilmünster und auf Kreisebene kommunalpolitisch aktiv.

Der neue LAA-Vorsitzende bewirtschaftet mit seiner Familie in Weilmünster-Essershausen einen Milchviehbetrieb mit Ackerbau und dem Schwerpunkt Saatgutvermehrung. Er ist verheiratet und hat drei Söhne, von denen zwei als Mitgesellschafter in den Betrieb eingebunden sind.

Evelyn Moscherosch, Präsidentin des Landfrauenverbandes Hessen, wurde als stellvertretende Vorsitzende des Landesagrarausschusses wiedergewählt.

Aufgaben des Landesagrarausschusses



Laut Berufsstandsmitwirkungsgesetz hat der Landesagrarauschuss die Aufgabe, bei allen landwirtschaftlichen Förderungsaufgaben auf Landesebene und Regierungsbezirksebene mitzuwirken. Er besteht aus 16 Mitgliedern, die von verschiedenen landwirtschaftlichen Organisationen benannt werden. Der LAA ist bei allen Gesetzesvorhaben, die die Landwirtschaft betreffen, vorher zu hören. Seine Mitwirkung bezieht sich beispielsweise auf die Förderung der Erzeugung und Vermarktung, das Versuchswesen, Ausbildungsfragen, Förderprogramme und nicht zuletzt Stellungnahmen der Regierungspräsidien zu flächenbezogenen Planungen. (hbv)
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