Bisher ist nur in einem Betrieb im Emsland die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen, allerdings liegen 300 Betriebe in der Schutz- und Überwachungszone. Bleibt es für sie bei Beschränkungen für 90 Tage? (c) proplanta
Diese Korrektur solle zeitnah dem entsprechenden Ausschuss der Mitgliedsstaaten zur Bestätigung vorgelegt werden, teilte das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Montag mit.
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) in einem
Betrieb gilt eine vorgeschriebene 90-tägige Frist mit Sperrmaßnahmen, beginnend mit der ersten Reinigung und Desinfektion des Seuchenbestands. Die
EU-Kommission habe im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich die Frist bis zum 14. Oktober genannt. Auf diesen Fehler habe das
BMEL hingewiesen, hieß es.
Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hatte sich darüber hinaus im Zusammenhang mit Transport- und Handelsbeschränkungen für eine Verkürzung der 90-Tage-Frist eingesetzt. Diesem Antrag habe die EU-Kommission allerdings nicht zugestimmt, teilte das BMEL weiter mit.
Als Gründe nannte die Kommission demnach, dass mit den ASP-Ausbrüchen in drei Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) die epidemiologische Situation in Deutschland unsicherer sei. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland sowie die angrenzenden Mitgliedstaaten wie Niederlande und Frankreich.
Anfang Juli war in einem Betrieb in Emsbüren (Landkreis Emsland) die
Seuche festgestellt worden. Rings um den Hof wurden eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, von der 300
Betriebe mit mehr als 190.000 Tieren betroffen sind, obwohl es keinen einzigen weiteren Ausbruch gegeben hat. Die Landwirte haben Probleme mit der Vermarktung ihrer Schweine und warnen vor Tierschutzproblemen in den Ställen.