Er soll am 1. Januar von derzeit monatlich 19,6 Prozent auf voraussichtlich 19,0 Prozent sinken.
Zudem gab es weitreichende Entscheidungen zur Beteiligung der Verbraucher an Windpark-Kosten in Nord- und Ostsee, zum Urheberrecht und zur Sterbehilfe. Der
Bundestag muss jeweils noch zustimmen.
RenteDie exakte Zahl der Beitragssenkung soll im November in den
Gesetzentwurf eingefügt werden, wenn weitere Berechnungen über die Kassenlage der Rentenversicherung vorliegen.
Doch im
Bundesrat wird Widerstand erwartet - nicht nur von
SPD und Grünen, sondern auch von CDU-geführten Ländern. Arbeitnehmer und Unternehmen werden laut Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (
CDU) in einem Umfang von etwa 5,4 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
Laut Berechnungen spart ein Arbeitnehmer im Schnitt etwa 7 bis 8 Euro im Monat. Gewerkschaften, Sozialverbände und Opposition übten heftige Kritik. Sie verlangten stattdessen die Bildung einer Rücklage für schlechte Zeiten.
Energiewende
Die Verbraucher sollen die Zusatzkosten für Anschlussprobleme bei Windparks in Nord- und Ostsee über den Strompreis mitbezahlen. Schadenersatzzahlungen für Netzprobleme sollen über eine Haftungsumlage abgewälzt werden.
Die Regierung will so für eine Beschleunigung der Offshore-Anschlüsse sorgen. Die Belastungen werden auf 0,25 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für einen Durchschnittshaushalt wären das maximal neun Euro pro Jahr. Um die Bürger nicht zu stark zu belasten, müssen sich Netzbetreiber mit bis zu 100 Millionen Euro jährlich an den Zusatzkosten beteiligen.
Urheberrecht
Internet-Suchmaschinen sollen in Deutschland für die Bereitstellung von Presseartikeln im Netz Lizenzgebühren an die Verlage zahlen. Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das vom Kabinett verabschiedet wurde.
Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie
Google und gewerbliche Nachrichtenauswerter, die Texte wie Suchmaschinen aufbereiten. Blogger, Verbände, Rechtsanwaltkanzleien oder private Nutzer werden von der Zahlungspflicht ausgenommen, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert.
SterbehilfeSterbehilfe als Geschäft soll künftig ausdrücklich verboten werden. Angehörige und nahestehende Menschen sollen für die Begleitung zum Sterbehelfer aber nicht bestraft werden.
Der Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhielt am Mittwoch grünes Licht vom Bundeskabinett. Gewerbsmäßigen Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahren Gefängnis. Entscheidend sind Gewinnabsicht und auf Wiederholung ausgerichtetes Handeln. (dpa)