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31.03.2024 | 13:57 | Agrareinfuhren 

Freihandelsabkommen zwischen EU und Neuseeland tritt im Mai in Kraft

Wellington - Mit königlicher Zustimmung hat das Parlament in Wellington am Montag (25.3.) einem Gesetz zum Freihandelsabkommen Neuseelands mit der EU zugestimmt und damit abschließend den Handelsvertrag ratifiziert.

Handelsabkommen
Neuseeland ratifiziert abschließend den Handelsvertrag. (c) Edyta Pawlowska - fotolia.com
„Dadurch kann das Abkommen früher als erwartet ab dem 1. Mai 2024 in Kraft treten“, erklärte Neuseelands Handels- und Landwirtschaftsminister Todd McClay. Er hob hervor, dass die EU ein wichtiger und gleichgesinnter internationaler Partner Neuseelands sei. Das Abkommen biete eine Plattform, die Handels- und Geschäftebeziehungen auszubauen.

McClay erwartet, dass nach dem Inkrafttreten der gesamte Erlös von neuseeländischen Exporten in die EU um jährlich bis zu 1,7 Mrd. Euro zunehmen wird und annähernd 100 Mio. Euro im Jahr an Zollausgaben eingespart werden. Neue zollvergünstigte Ausfuhrquoten für Rind- und Schaffleisch, Butter, Käse und Milchpulver haben einen Wert von mehreren 100 Mio. Euro. Zu den größten Profiteuren zählen Anbieter von Gartenbauprodukten wie Kiwis, Äpfeln und Zwiebeln, aber auch von Wein, Fisch oder Meeresfrüchten, die nach dem Inkrafttreten keine EU-Einfuhrabgaben mehr zahlen müssen.

Schutz für sensible Agrareinfuhren

Bei den EU-Agrarausfuhren nach Neuseeland wird der bisherige Zollsatz von 5% für Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse sowie Tierfutter mit dem Inkrafttreten des Abkommens wegfallen. Durchgesetzt hat die EU den Schutz von rund 2.000 geografischen Angaben, darunter einige gebräuchliche Käsenamen wie Feta und Gorgonzola. Für die EU-Einfuhr sensibler Agrarprodukte aus Neuseeland, darunter Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, sind Quoten für zollfreie beziehungsweise zollermäßigte Kontingente vorgesehen, die bis 2031 erweitert werden.

Das Kontingent für neuseeländisches Schaffleisch einschließlich der Quote der Welthandelsorganisation (WTO) wird in sieben Jahren um 38.000 Tonnen auf rund 163.800 Tonnen erhöht. Bei Rindfleisch wird eine Freihandelsquote mit einem Zoll von 7,5% für 3.333 Tonnen eingerichtet, die bis 2031 auf 10.000 Tonnen steigt. Zudem wird die Zollbelastung in der WTO-Quote für 1.102 Tonnen von 20% auf 7,5% verringert. Allerdings darf nur Fleisch von Weiderindern und nicht aus Feed-Lots geliefert werden.

Bei Milchprodukten werden die zollermäßigten Einfuhrkontingente in Rahmen des Freihandelsabkommens vergrößert. Sie werden sich in sieben Jahren auf 15.000 Tonnen Butter, 25.000 Tonnen Käse und 15.000 Tonnen Milchpulver belaufen. Zudem werden für Butter und Käse die Zollsätze im Rahmen der zusätzlichen WTO-Quote verringert.
AgE
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