Weiter Unklarheit über Zeitpunkt und betroffene Produkte - Molkereien lehnen verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab. (c) proplanta
Offenbar ist bei der überwiegenden Mehrheit der agrarpolitischen Akteure außerhalb der Kommission weder klar, wann genau es einen Vorschlag geben könnte, noch für welche Produkte überhaupt Regelungen angestrebt werden. Dies ist am Mittwoch (29.3.) bei einem Milchgipfel in Brüssel deutlich geworden, der zusammen mit dem Milchindustrie-Verband (MIV) und der EU-Vertretung Sachsen-Anhalts veranstaltet wurde.
Eindeutig war allerdings die breite Ablehnung der Molkereien gegenüber einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf Milcherzeugnisse. So stellte der Vorsitzende des Milchindustrie-Verbandes (MIV), Peter Stahl, klar, dass ein solches Instrument für ihn einer „protektionistischen Maßnahme“ gleichkomme. Stahl wies ferner darauf hin, dass bei einer verpflichtenden Kennzeichnung der Milch noch mehr Lagerkapazitäten zur Einstellung verschiedener Milchtypen geschaffen werden müssten. Auch der Dokumentationsaufwand würde drastisch steigen.
Ähnlich äußerte sich der Landwirtschaftsminister aus Sachsen-Anhalt, Sven Schulze. Er unterstrich seine Skepsis gegenüber einem deutschen Alleingang. Zudem warnte der CDU-Politiker davor, dass die entstehenden Zusatzkosten am Ende bei den Landwirten hängen bleiben könnten. Kein Problem hat Schulze allerdings mit dem gegenwärtigen Status quo einer freiwilligen Kennzeichnung der Herkunft.
Mehr Transparenz für die Verbraucher
Die Referatsleiterin für Landwirtschaft in der Ständigen EU-Vertretung Deutschlands, Esther Winterhoff, verteidigte hingegen die Pläne von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Dieser hatte bereits Ende vorigen Jahres angekündigt, dass er selbst eine Regelung vorlegen werde, sollte die Kommission nicht zeitnah eine EU-weite Regelung vorschlagen. Winterhoff rechtfertigte eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Milch unter anderem mit mehr Transparenz für die Verbraucher.
Der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr betonte, dass die Verbraucher bereits jetzt mit freiwilligen Herkunftsangaben den Vorteil hätten, ihr bevorzugtes Produkt zu wählen. So sehr er eine regionale Lebensmittelvermarktung persönlich bevorzuge, sei es am Ende der Konsument, der sich für entsprechende Produkte entscheide, konstatierte Jahr. Kritik äußerte auch der Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Universität Bonn, Dr. Matthias Horst. Er bezeichnete eine verpflichtende Einführung als Handelshemmnis. Zudem sei ein Herkunftskennzeichen allein qualitätsneutral und schade dem Binnenmarkt der EU.