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09.07.2009 | 10:47 | Absatzförderung  

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

Brüssel - Seit Beginn der 80er - Jahre führt die Europäische Union Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse durch und beteiligt sich an deren Finanzierung.

EU-Flagge
(c) proplanta
Seit dem Jahr 1999 sind die innerhalb der verschiedenen gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) bestehenden Maßnahmen in einer gemeinsamen Regelung zusammengefasst. Diese Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen werden in der Regel im Rahmen von Programmen mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren umgesetzt, die bis zu 50 % von der Europäischen Union kofinanziert werden und sich sowohl an den Binnenmarkt als auch an Drittländer richten.

Dabei kann es sich insbesondere um Maßnahmen aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderung oder Werbung handeln, die die besonderen Vorzüge der EU‑Erzeugnisse, vor allem in Bezug auf Qualität, Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Nährwert, Etikettierung sowie Tier- und Umweltschutz, hervorheben.

Insbesondere auf Ersuchen des Europäischen Parlaments stellt die Kommission derzeit eingehende Überlegungen zu dieser Regelung an , die zu einer deutlichen Anhebung der Mittelausstattung für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen führen könnten. Im Jahr 2 008 prüfte der Hof die Wirksamkeit der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen und die Ordnungsmäßigkeit der getätigten Ausgaben . Diese Prüfung wurde bei der Kommission sowie in drei Mitgliedstaaten durchgeführt, die zu den Hauptbegünstigten dieser Maßnahmen zählen.


Der Bericht des Hofes enthält die folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen :

- Die Kommission hat vor einigen Jahren begonnen, die Verfahren zur Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben im Zusammenhang mit Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse zu verbessern. Dadurch wurden in einigen Bereichen bereits positive Ergebnisse erzielt, doch müssen die Verfahren noch konsolidiert und vertieft werden.

- Das gegenwärtige System ermöglicht es nicht, die Wirksamkeit der Regelung zu messen. Ihre Wirkung ist daher zum heutigen Zeitpunkt schwer messbar, auch wenn sie wahrscheinlich positiv ist. Unter Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit zwischen den erklärten Zielen und den eingesetzten Mitteln sollten die Ziele der Regelung klar formuliert und geeignete Leistungsindikatoren eingesetzt werden. Die Abstimmung zwischen allen beteiligten Gruppen sollte förmlich organisiert werden, um die Festlegung einer globalen Strategie zu unterstützen und die Komplimentarität mit den verschiedenen bestehenden Absatzförderungsmaßnahmen besser abzusichern.

- Bei der Genehmigung der kofinanzierten Programme trifft die Kommission mittlerweile eine strengere Auswahl. Dieser Fortschritt muss fortgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Übermittlung von Informationen bezüglich der von den Programmen zu erwartenden Wirkung und ihrer Messung. Auch die Mitgliedstaaten sollten bei der Auswahl weiterhin mit größerer Strenge vorgehen

- Was die Umsetzung der Programme und die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben betrifft , sollten sich die Bemühungen in erster Linie auf die - noch nicht weit genug gehende - Kontrolle der Auswahl der Durchführungsstellen konzentrieren , denen diesbezüglich eine Schlüsselrolle zufällt . Die spätere Überwachung der Ausgaben durch die Kommission wurde verbessert , doch bestehen in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor gravierende Schwachstellen bei der Kontrolle . Die Kontrollmängel sollten fortlaufend überwacht werden, um eine zügige Behebung der Schwachstellen zu gewährleisten.

Die Kommission stellt derzeit eingehende Überlegungen zu dieser Regelung an, die insbesondere zu einer deutlichen Anhebung der Mittelausstattung für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen führen könnten. Daher empfiehlt der Hof, die Verbesserungen so schnell wie möglich vorzunehmen. (PD)
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