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14.12.2015 | 18:15 | Düngemittelverordnung 

Nach Gründen für Klärschlammbelastung fragen

Bonn - Gegen ein grundsätzliches Verbot der Klärschlammverbringung in der Landwirtschaft hat sich der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) ausgesprochen und stattdessen eine intensive Qualitätsdiskussion gefordert.

Klärschlammbelastung
(c) proplanta
Ideologie und „diffuse Ängste“ seien dabei fehl am Platz; vielmehr müsse hinterfragt werden, warum Schadstoffe in den Klärschlamm gelangten und das Bewusstsein für diese Ursachen in der Bevölkerung verstärkt werden.

Zu diesem Zweck sei eine intensivere Aufklärung der Verbraucher angebracht, beispielsweise hinsichtlich der Tatsache, dass Medikamente nicht über die Klospülung entsorgt und Haushaltsreiniger nur sparsam verwendet werden sollten, erklärte der bvse. Auch der übermäßige Gebrauch von Körperpflegemitteln und die damit zusammenhängende Abwasserbelastung sei ein Thema, auf das verstärkt hingewiesen werden müsse. „Es ist unumstritten, dass sich insgesamt die Qualität des Klärschlamms innerhalb der letzten Jahre enorm verbessert hat“, hob bvse-Vertreter Andreas Habel hervor.

In der Landwirtschaft können Klärschlämme dem Verband zufolge als Lieferant wichtiger Nährstoffe zum Einsatz kommen. Neben Phosphor seien auch Spurennährstoffe wie Stickstoff, Kalium oder Zink enthalten. Des Weiteren trügen Klärschlämme über ihre hohen Gehalte an Huminstoffen sowie Humin- und Fluvinsäuren entscheidend zur Bodenverbesserung bei. Mit der zunehmenden Verbrennung von Klärschlämmen bleibe das stoffliche Verwertungspotential auf der Strecke. Der Entsorgungsverband wies dabei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hin, wonach 2014 annähernd 60 % des anfallenden Klärschlamms in Verbrennungsanlagen entsorgt wurden.

Auf die Felder kommen laut Habel ohnehin nur landwirtschaftliche Dünger, die strenge Grenzwerte einhalten. Ein effektiver Schutz für den Boden und das Grundwasser werde durch mehrere rechtliche Regelungen wie beispielsweise die Düngemittelverordnung sichergestellt. Zudem dürfe Klärschlamm nicht auf Grünflächen und auch nicht im Obst- und Gemüseanbau verwendet werden.
AgE
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