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03.07.2023 | 00:02 | Grünlandbewirtschaftung und Brachflächen 

Öko-Regelungen: Bauernverband hält geplante Anpassungen für „zu zaghaft“

Berlin - Die am Montag vergangener Woche (26.6.) von den Agrar-Amtschefs von Bund und Ländern besprochenen Anpassungen an den Öko-Regelungen ab 2024 sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unzureichend.

Grünland
Eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte wird so nicht erreicht - Unverständnis über Aufschub beim Förderangebot für Grünland bis 2025 - Nach Einschätzung des DBV bestehen finanzielle Spielräume für weitere Anhebungen der Fördersätze - AbL und WWF fordern ebenfalls weitere Überarbeitungen der Regelungen. (c) proplanta
Damit werde eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen nicht erreicht, kritisierte der Bauernverband in einer ersten Reaktion.

Die Initiative falle „zu zaghaft“ aus. In diesem Jahr wurden die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereitgestellten etwa 1 Mrd Euro für die Öko-Regelungen von den Landwirten bekanntlich nur zu rund 61 % ausgeschöpft. Auf Unverständnis beim DBV stößt die Entscheidung der Amtschefs, eine Verbesserung des Förderangebots für Grünland bis 2025 aufzuschieben.

Die im Vorfeld diskutierten beiden Maßnahmen, nämlich den Pflanzenschutzmittelverzicht in Ökoregelung 6 und eine neue Ökoregelung für maximal zwei Schnitte in der Grünlandbewirtschaftung, müssten schon im nächsten Jahr eingeführt werden, wobei Einschränkungen bestehender Grünlandprogramme der Bundesländer zu vermeiden seien, mahnt der Bauernverband.

Außerdem müsse eine niedrigere Teilnahme an der Öko-Regelung 1a „zusätzliche Stilllegungen“ einkalkuliert werden, als derzeit im GAP-Strategieplan angenommen werde, denn viele Landwirte sähen es angesichts von Trockenheit mit knapper Futterversorgung und volatiler Agrarmärkte als zu risikoreich an, zusätzliche Flächen aus der Erzeugung zu nehmen.

Von daher bestehen nach Einschätzung des Bauernverbandes auch die finanziellen Spielräume für weitere Anhebungen der Fördersätze, insbesondere bei der Förderung vielfältiger Ackerkulturen und für Blühflächen.

Klarstellung nötig



Konkret spricht sich der DBV dafür aus, dass die Förderung der Ökoregelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen“ auf mindestens 75 Euro/ha angehoben wird. Für die Eco-Schemes 1b und 1c - „Zuschlag für Blühflächen“, „zusätzlich auch auf GLÖZ 8-Flächen“ - hält er eine Zahlung von mindestens 300 Euro/ha für erforderlich. Zudem sollten die nicht genutzten Mittel für deutlich ausgeweitete Förderangebote beim Grünland genutzt werden.

Mit Blick auf die Dauerkulturen beklagt der Bauernverband, dass noch nennenswerte Verbesserungen fehlten, wie zum Beispiel eine deutlich einfachere Regelung zur Bereitstellung und Anerkennung von Zwischenzeilenbegrünungen. Zudem bedürfe es einer Klarstellung, dass eine aktive Begrünung von Brachflächen bis zum 31. März des Antragsjahres erfolgen könne, so der DBV.

Angemeldete Kleinstflächen bis 1.000 m² seien künftig als Brachen im Förderrecht anzuerkennen. Bei der Ökoregelung 1b sei die Erlaubnis einer Begrünung beziehungsweise Aussaat bis zum 15. Juni für solche Fälle erforderlich, in denen der Antragsstichtag witterungsbedingt nicht gehalten werden könne.

Verfehlung der Ziele droht



Der Bauernverband gibt grundsätzlich zu bedenken, dass mit der deutlichen Nichtausschöpfung der Mittel für die Öko-Regelungen auch eine erhebliche Verfehlung der Ziele nach dem GAP-Strategieplan einhergehe. Die Änderungen an dem Plan für 2024 müssten bis zum September 2023 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Eine korrespondierende Änderung der nationalen GAP-Direktzahlungs-Verordnung bedürfe der Zustimmung des Bundesrats.

Nicht nachvollziehbar



Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) forderte ebenfalls Bund und Länder auf, noch in diesem Jahr eine zusätzliche Ökoregelung für Dauergrünland einzuführen. Eine solche Regelung erneut zu verschieben, sei nicht nachvollziehbar.

Erneut werde die bereits seit 2021 bekannte Notwendigkeit, innerhalb der Öko-Regelungen ein zusätzliches Angebot für Grünlandbetriebe mit Weidehaltung zu schaffen, außer Acht gelassen, monierte die AbL. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dem konkreten Vorschlag für eine Öko-Regelung zum Dauergrünland, das maximal zweimal geschnitten werde, ein Konzept auf dem Tisch liege, das allen bisherigen Bedenken angemessen Rechnung trage.

Beim Förderangebot nachsteuern



Nachbesserungen bei der nationalen GAP-Umsetzung fordert auch der World Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation greifen die Öko-Regelungen in der Landwirtschaft noch nicht ausreichend, was die geringe Ausschöpfung der Mittel zeige.

„Wir müssen beim Förderangebot nachsteuern, und die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe muss besser werden“, schlussfolgerte Johann Rathke, Koordinator für Agrarpolitik beim WWF. Die Prämien müssten innerhalb der bestehenden Öko-Regelungen angehoben werden, damit diese gegenüber den vorherrschenden Marktpreisen attraktiver werden. Außerdem sollte der Katalog der Maßnahmen um eine Öko-Regelung zur Förderung von extensivem Dauergrünland erweitert werden, mit maximal zwei Schnitten pro Jahr, forderte auch Rathke.
AgE
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