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12.05.2024 | 01:50 | Milchmarkt 

Milchlieferbeziehungen: 13 EU-Länder nutzen den 148er

Berlin - Staatliche Vorgaben für Milchlieferbeziehungen sind in Europa gang und gäbe.

Milchmarkt
(c) proplanta
Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitteilte, deckten im Jahr 2016 verbindlich vorgeschriebene Verträge gemäß Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) 41% der europäischen Milchlieferungen in 13 Mitgliedstaaten ab.

In Frankreich gebe es eine Regelung seit dem Jahr 2011, in Spanien seit 2012. Darüber hinaus finde Artikel 148 GMO Anwendung in Italien, Litauen, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Zypern, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Slowenien und Polen.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass die Preisbildung auf dem EU-Milchmarkt unabhängig von der Anwendung des „148ers“ erfolge. Sie sei eng verknüpft mit der Preisbildung auf dem Weltmarkt und abhängig von Angebot und Nachfrage. Ob und inwieweit die Erzeugerpreise einzelner Milcherzeuger schwanken, hänge von deren individueller Risikoabsicherung sowie den Lieferbedingungen ab, heißt es in der Antwort.
AgE
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