Bis dahin waren Anträge für insgesamt etwa 5,8 Millionen Euro gestellt worden, wie aus der Antwort des Gesundheitsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler hervorgeht.
Von den bis zum 12. Juli gestellten 284 Anträgen wurden 155 bislang genehmigt und sechs abgelehnt. Für einen Schadenersatz muss dem Antrag ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beigefügt werden.
Laut Ministerium müssen die Veterinärbehörden und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Jagd-, Land- und Forstwirtschaftsämter oder -behörden sowie Rechtsämter hinzuziehen, wenn sie die Anträge bearbeiten.
Der Waldbesitzerverband Brandenburg nannte die Entschädigungsregelung hochkompliziert und unpraktikabel. Von den rund 100.000 Brandenburger Waldbesitzern könnten 92.000, die weniger als 20 Hektar Wald bewirtschaften, die Regelung nicht nutzen.
«Notwendig wären einfache Lösungen, damit auch die kleinen
Waldbesitzer entschädigt werden», sagte Verbandsgeschäftsführer Stephan Kirchharz der Deutschen Presse-Agentur. Als Lösung schwebt ihm eine Regelung vor, wie sie in der Landwirtschaft existiert, um Mehraufwendungen und Mindereinnahmen durch ASP auszugleichen.
Nach Ansicht von Kirchharz dauert auch die Bearbeitung der Anträge in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu lange. Abhilfe könnte eine zentrale Prüfstelle schaffen, die die kommunalen Behörden entlaste.
Erstmals war in Deutschland im September 2020 bei einem
Wildschwein in Brandenburg die Afrikanische
Schweinepest bestätigt worden. Die Entschädigungsregelung gilt seit Ende Oktober. Die
Tierseuche, die für Menschen ungefährlich ist, breitet sich nach Einschätzung der Landesregierung in Westpolen ungebremst nach Norden aus, das erhöhe die Infektionsgefahr im nördlichen Brandenburg.