Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom Montag (29.5.) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Tierschutz bei der Tötung von Nutztieren hervor. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass bei den Angaben zu berücksichtigen sei, dass zahlreiche
Betriebe sowohl für die
Schlachtung von Rindern als auch von Schweinen zugelassen sind.
Die vergleichsweise hohe Anzahl von Betrieben in der Rinder- und
Schweineschlachtung hänge zudem mit den vielen selbstschlachtenden Metzgereien zusammen. Konkrete Angaben zu Fragen der Grünen nach tierschutzrelevanten Vorfällen in Schlachthöfen konnte die Bundesregierung nicht machen. Sie verwies stattdessen auf eine Antwort zu einer ähnlich gelagerten Frage aus dem Juni 2012. In dieser hieß es, dass keine Verpflichtung zur Führung einer diesbezüglichen Statistik bestehe und der Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften den Bundesländern obliege.
Informationen gab die Regierung jedoch noch zur Entwicklung des Schlachtaufkommens in Deutschland. Demnach ist laut Statistik die Zahl der
Rinderschlachtungen seit 2010 rückläufig gewesen. Im Jahr 2016 wurden 3,57 Millionen Rinder gewerblich geschlachtet; das waren 190.000 Stück oder 5,1 % weniger als sechs Jahre zuvor. Bei Schweinen war das bisher höchste Schlachtaufkommen im Jahr 2011 mit 59,32 Millionen Tieren zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr wurden 59,26 Millionen Schweine gewerblich verarbeitet, was im Vergleich mit 2010 einen Zuwachs von 1,5 % bedeutete. Bei Geflügel nahmen die Schlachtungen in diesem Betrachtungszeitraum um 0,9 % auf 689,5 Millionen Stück zu; die höchste Schlachtzahl datiert aus dem Jahr 2014 mit 725,08 Millionen.