Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
19.08.2013 | 09:13 | Neugründung 

Betriebsgründung: Was gilt als landwirtschaftlicher Betrieb?

Oldenburg - In Zeiten des fortwährenden Strukturwandels in der Landwirtschaft und des damit verbundenen Höfe-Sterbens stellt die Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes in der heutigen Zeit eine echte Rarität dar.

Betriebsgründung mit Pferdehaltung
(c) proplanta
In der Regel handelt es sich bei den aktuellen Betriebsgründungen um solche Betriebe, die aufgrund ihrer Größe und Produktionsausrichtung nicht als klassische landwirtschaftliche Betriebe einzuordenen sind. Nur selten dienen sie als alleinige Existenzgrundlage oder leisten einen angemessenen Einkommensbeitrag.

Oftmals stellt sich die Frage, ob das Kirterium Landwirtschaft überhaupt zutrifft. Der von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen herausgegebene und aktualisierte Leitfaden "Gesetzliche Vorgaben für die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes" gibt einen detaillierten Überblick über die damit verbundenen rechtlichen Fragen.

Danach liegt ein landwirtschaftliches Unternehmen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) dann vor, wenn eine Bewirtschaftung mit oder ohne Bodenbewirtschaftung zum Zweck der Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erfolgt. Dabei spielt die Vermarktung der Erzeugnisse lediglich eine untergeordnete Rolle. So sind unter Umständen auch Pferde haltende Betriebe als landwirtschaftliche Betriebe einzustufen und daher gesetzlich zu einer Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) verpflichtet.

Entscheidend dafür ist, ob die Pferdehaltung lediglich einen Hobby- oder Sportstatus hat, oder ob sie der Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dient. Werden beispielsweise auf einer ländlichen Resthofstelle mit Gründland zwei Pferde ausschließlich zu Sport- und Hobbyzwecken gehalten, muss eine Anmeldung nicht erfolgen. Demgegenüber gilt die Haltung von zwei Stuten für die Zucht von Fohlen als Viehhaltung zum Zweck landwirtschaftlicher Erzeugung und muss als Betrieb entsprechend angemeldet werden. (lwk-ns)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Deutschland und wie groß sind sie?

 Strukturwandel - Von den Bauern hausgemacht?

 Größere Flächen, weniger Höfe - Agrarstrukturwandel in vollem Gange

 Verbot der Anbindehaltung soll kommen

 Ich bin mit Leib und Seele Landwirt - Zu viel ist zu viel

  Kommentierte Artikel

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig