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20.12.2014 | 09:13 | Milchmarktpolitik 

DBV legt Milchquoten-Faktencheck vor

Berlin - Die Milchquotenregelung hat trotz scharfer Eingriffe in den Milchmarkt und in einzelbetriebliche Entscheidungen ihr ursprüngliches Ziel einer dauerhaften Stabilisierung des Milchpreises in den vergangenen 30 Jahren verfehlt.

Milchmarktregulierung
(c) proplanta
Auch der Strukturwandel unter den Milchbauern setzte sich ungebremst fort: Seit Inkrafttreten der Milchquote haben drei von vier Milcherzeugern aufgegeben.

Heute gibt es noch 78.000 Milchbauern in Deutschland. Dies geht aus einem Faktencheck zur Milchquote hervor, den der Deutsche Bauernverband (DBV) mit Blick auf das am 31. März 2015 anstehende Ende der Milchquotenregelung vorgelegt hat.

Nach 31 Jahren staatlicher Festlegung der Milcherzeugung, die im Zuge der der politisch gewollten Marktorientierung des landwirtschaftlichen Sektors im März 2015 beendet wird, zieht der DBV mit seinem „Faktencheck“ eine Bilanz über deren Auswirkungen für die Milchbauern.

Anstatt ergebnislose Debatten über die Wiedereinführung von Mengensteuerung zu führen, sei es wichtig, den Blick auf die zunehmenden gesetzlichen Auflagen, Zusatzanforderungen und nationalen Sonderwege zu lenken, mit denen insbesondere kleine und mittlere Milcherzeugerbetriebe aus der Produktion gedrängt werden. Hier sei die Politik in der Pflicht, so der DBV.

Trotz der aktuell unbefriedigenden Entwicklung der Milchauszahlungspreise ermögliche das Ende der Milchquote die Teilhabe an der Wertschöpfung auf den Märkten, stellte der DBV fest. Langfristig sei davon auszugehen, dass die globale Nachfrage nach hochwertigen und sicheren Milcherzeugnissen deutlich steigen werde. Dennoch würden landwirtschaftliche Unternehmer, Milchverarbeiter und Politik in Zukunft gefordert sein, zunehmenden Preisschwankungen zu begegnen.

Dafür sei unter anderem auch die Beibehaltung und Weiterentwicklung eines unteren Sicherheitsnetzes (Intervention, Private Lagerhaltung) für den Milchsektor unerlässlich. Ferner sollte die Politik auf nationaler Ebene die einzelbetriebliche Vorsorge durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage endlich ermöglichen. (dbv)
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