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26.04.2015 | 19:00 | Crop Risk Services 

Drohnen zur Schadensregulierung genehmigt

Chicago - Unbemannte Fluggeräte (UAVs) darf der amerikanische Nahrungsmittelkonzern Archer Daniels Midland (ADM) künftig für seine Ernteversicherungssparte „Crop Risk Services“ (CRS) einsetzen, um die Bearbeitung von Schadensfällen zu verbessern und zu beschleunigen.

Agrardrohne
(c) proplanta
Die dazu nötige Genehmigung hat der Konzern nach eigenen Angaben jetzt von der US-Bundesbehörde für Luftfahrt erhalten. Wie ADM weiter mitteilte, können die Drohnen Schäden auf Äckern identifizieren und bewerten. Auch die Bestandsdichte, Hagel- und Windschäden sowie vegetationsfreie Flächen ließen sich auf diese Weise ausmachen.

Die Steuerung funktioniere hochautomatisiert, so dass die Fluggeräte Start, Landung und Messung autonom durchführen könnten. Auch die Informationsverarbeitung erfolge bereits „in der Luft“ auf Grundlage einer proprietären Software.

ADM-CRS-Präsident Greg Mills betonte, dass sich Schadensfälle mithilfe der neuen Technologie künftig erheblich schneller abwickeln ließen. Das System, das derzeit ein industrieweites Alleinstellungsmerkmal darstelle, solle ab kommendem Jahr bei den Kunden eingesetzt werden. Zunächst wolle man die Technologie im Erntejahr 2015 aber noch weiterentwickeln und testen. (AgE)
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