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30.09.2017 | 05:37 | Zuckermarktordnung 
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Ende der Zuckermarktordnung: Ab 1. Oktober beginnt eine neue Ära

Berlin - Mit dem am 1. Oktober 2017 beginnenden Zuckerwirtschaftsjahr bricht für die deutschen und europäischen Zuckerrübenanbauer eine neue Ära an.

Zucker
(c) abcmedia - fotolia.com
Nach knapp 50 Jahren läuft die bisherige Zuckermarktordnung aus, die durch die Zuckerquote und die Rübenmindestpreise das Mengen- und Preisgefüge am Zuckermarkt wesentlich bestimmte. Damit wird eine der letzten Marktordnungen als Element der Agrarpolitik des vergangenen Jahrhunderts beendet und der europäische Zuckermarkt liberalisiert. Die deutschen Zuckerrübenanbauer werden dann mehr denn je im globalen Wettbewerb mit den großen Zuckererzeugern Brasilien und Thailand stehen, aber auch mit den europäischen Rübenanbauregionen, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der historischen Veränderung. Jetzt gelte es, die richtigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen.

„Die Zuckerrübenanbauer haben ihre Hausaufgaben gemacht und sich lange und intensiv auf diesen wichtigen Zeitpunkt vorbereitet“, sagte Bernhard Conzen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rübenbauerverbände und damit Vertreter der rübenanbauenden Landwirte im DBV. Schließlich würden die über den Sommer herangewachsenen und in diesen Tagen gerodeten Rüben schon unter den neuen Bedingungen des freien Zuckermarktes verarbeitet und vermarktet werden.

„Durch Züchtungsfortschritte und verbesserte Anbau- sowie Erntebedingungen konnten wir die Rübenerträge in den vergangenen Jahren nachhaltig steigern und die für die Fruchtfolge wertvolle Zuckerrübe im Anbau erhalten“, so Conzen weiter. Dies solle auch zukünftig so bleiben, weswegen die gesamte Branche erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. „Mit der Ausweitung der Anbaufläche stellen wir den Zuckerfabriken den Rohstoff für eine längere Verarbeitungskampagne zur Verfügung. Das senkt die Kosten der Zuckerproduktion“, erläuterte Conzen.

Den gerade für den ländlichen Raum wichtigen wirtschaftlichen Beitrag können die Zuckerrübenanbauer und ihre rübenverarbeitenden Fabriken jedoch nur dann auch zukünftig leisten, wenn die neue Bundesregierung die richtigen Rahmenbedingungen setzt. Die in bisher zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährten gekoppelten Direktzahlungen benachteiligen deutsche rübenanbauende Betriebe im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn.

Durch den Wegfall der Zuckerquote als produktionsbeschränkende Maßnahme könnte es in den Ländern mit gekoppelten Zahlungen zu einer Ausweitung der Produktionsflächen kommen, was jedoch nicht den Vorgaben der EU-Kommission zur Gewährung dieser gekoppelten Zahlungen entspricht. Die strikte Überprüfung des Produktionsumfangs der Mitgliedstaaten mit gekoppelten Direktzahlungen und eine Abschaffung dieser mit der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gehören daher zu den vordringlichen Anliegen der deutschen Zuckerrübenanbauer. Auch außereuropäische Zuckererzeuger stützen die Erzeugung bzw. den Export von Zucker, weswegen Zucker aus Deutschland in keinem fairen Wettbewerb mit Zucker aus Brasilien oder Thailand steht. Die Aufrechterhaltung des Außenschutzes ist daher essentiell für den deutschen Zuckerrübenanbau.

Dies beinhaltet auch, dass es in zukünftigen Freihandelsabkommen nicht zu weiteren Zugeständnissen hinsichtlich der Einfuhr von Zucker kommen darf. Vielmehr ist Zucker unbedingt als sensibles Produkt zu betrachten. Positiv ist aus Sicht der Zuckerrübenanbauer die mit dem Ende der Zuckermarktordnung verbundene Aufhebung der von der Welthandelsorganisation verhängten Exportbeschränkung. Zukünftig darf die Europäische Union somit wieder unbeschränkt Zucker exportieren. Dies erfordert nach Jahren der Exportrestriktionen allerdings die Erschließung neuer Absatzmärkte.
DBV
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Kommentare 
cource schrieb am 30.09.2017 08:35 Uhrzustimmen(15) widersprechen(51)
der weltweite staatsfaschismus/konzerne werden mit CETA noch ganz andere bäuerlein in die knie zwingen
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