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23.02.2024 | 06:30 | Kfz-Haftpflichtrecht 

Kein Haftpflichtzwang für Arbeitsmaschinen

Berlin - Der Haftpflichtzwang für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen wird nicht kommen. Das geht aus der Einigung hervor, die der Vermittlungsausschuss am Mittwoch (21.2.) zur Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt hat.

Haftpflichtzwang
(c) proplanta
Der Bundestag hatte beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2025 für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde eine entsprechende Versicherungspflicht gelten soll. Der Bundesrat hatte dem widersprochen und den Vermittlungsausschuss angerufen. Nach der dort erzielten Einigung sollen diese Fahrzeuge weiterhin von der Kfz-Versicherungspflicht befreit bleiben.

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen begrüßte das Vermittlungsergebnis, dem der Bundestag aller Voraussicht nach am 23. Februar und der Bundesrat am 22. März zustimmen werden. Laut Gorißen hätte eine Ausweitung der Kfz-Versicherungspflicht für Landwirtinnen und Landwirte, aber auch für viele Betriebe im Gartenbau und im Handwerk für zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand gesorgt. „Unsere Landwirtschaft und unsere Handwerksbetriebe brauchen Verlässlichkeit in diesen Zeiten, aber keine zusätzlichen Belastungen“, kommentierte die CDU-Politikerin die Einigung im Vermittlungsausschuss.
AgE
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