In Anlagen mit Vorschäden durch Oidium, Fraß, Botrytis oder aufgeplatzten Beeren sowie in Lagen mit feuchterem Mikroklima (Tallagen, Waldlagen u.a.) können in den jetzt reifenden Sorten Kirschessigfliegen beobachtet werden.
Eiablagemonitoring und EmpfehlungenIn dieser Woche konnten in der überwiegenden Anzahl der Beerenproben wiederum keine Eier der Kirschessigfliege nachgewiesen werden. Lediglich in wenigen Rebflächen wurden bei den Sorten Acolon, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder und Regent Eier gefunden. Die Bewirtschafter dieser Anlagen werden direkt informiert. Einen aktuellen Überblick über die Eiablagebonitur des WBI erhalten Sie fortlaufend über die VitiMeteo-Homepage (
http://www.vitimeteo.de/monitoring/kefeifunde.shtml ).
Bitte beachten Sie, dass das Weinbauinstitut nur Stichproben untersuchen kann. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Anlagen eingehend beobachten, insbesondere die oben genannten frühreifenden roten Rebsorten, wie Acolon, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder und Regent. Weinberge in Randlagen zu Wald, zu Maisflächen, zu Obstkulturen und in unmittelbarer Nähe zu Beerenfrüchten sind erfahrungsgemäß stärker gefährdet. Auch bei Vorschädigungen, z.B. durch Oidium, Mäuse-, Vogel- oder Insektenfraß, sollten diese Anlagen besonders intensiv kontrolliert werden.
Insektizidmaßnahmen sind nur bei nachgewiesener Eiablage und verstärktem Flug von Kirschessigfliegen sinnvoll. Sollte in Einzelfällen eine Bekämpfung nötig sein, muss vor einem geplanten Insektizideinsatz unbedingt gewährleistet sein, dass die vorgeschriebenen Wartezeiten eingehalten werden. Daher unbedingt Rücksprache mit dem Vermarktungsbetrieb aufnehmen! Ganz wichtig: Die unten angegebenen Hinweise zum Bienenschutz beachten.
Weitere Informationen, auch zu den vorbeugenden Maßnahmen und zum Erkennen der Eiablage, finden Sie in unserer Zusammenstellung „Drosophila suzukii im Weinbau - Empfehlungen 2016.
Sie werden mit diesen überregionalen Hinweisen zum Rebschutz zur aktuellen Situation Kirschessigfliege nun wöchentlich informiert.
Hinweise zum Bienenschutz:Nach der Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. S.1410) dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) weder an blühenden Pflanzen (bspw. blühender Unterwuchs oder in der Nachbarschaft befindliche Blütenpflanzen) noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewandt werden. Daher sind vor einem Einsatz von B1-Mitteln die blühenden Pflanzen zu mulchen. Honigtau und beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Selbst wenn momentan kein Bienenflug beobachtet werden kann, besteht die Gefahr, dass dies in Kürze stattfinden kann. Die Ausbringung von B1-Mitteln sollte deshalb in diesen Fällen unterbleiben.
Weiter bitten wir zu beachten, dass in den wenigen Fällen, wo Bienenstände näher als 60 Meter zu Anlagen stehen, die mit B1-Mittel behandelt werden sollen, Rücksprache mit dem Imker zu erfolgen hat: bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.