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Laut einer Mitteilung des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) hat die EU-Kommission bei einer Änderung des Rechtsrahmens für die Herstellung von alkoholfreiem Wein offenbar vergessen, die EU-Öko-Verordnung entsprechend mit anzupassen. „Diese Versäumnisse haben schwerwiegende Konsequenzen für die Herstellerinnen und Händler von alkoholfreiem Bio-Wein und auch für die Verbraucher“, erklärte BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel in Berlin.
Regulierungskompetenz verlagert
Demnach verlagerte die Kommission die Regulierungskompetenz für alkoholfreien Wein und Schaumwein vom europäischen Lebensmittelrecht in das europäische Weinrecht. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass die bei der Entalkoholisierung genutzte Vakuumdestilation laut EU-Öko-Recht zwar für die Lebensmittelverarbeitung zugelassen ist, nicht aber für die Weinbereitung. In der Konsequenz ist es ab dem 1. Januar 2024 daher nicht mehr möglich, zertifizierten Bio-Wein zu verkaufen.
BNN kündigt Ausnahmeregelung an
„Uns ist es wichtig zu betonen, dass es sich hier um ein rein bürokratisches Problem der EU handelt und sich nichts an der Qualität von alkoholfreiem Bio-Wein im Fachhandel ändert“, betonte die BNN-Geschäftsführerin. Die notwendige Anpassung im EU-Öko-Recht wird laut BNN erst gegen Ende 2024 umgesetzt. Laut Jäckel können sich Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch im Fachhandel alkoholfreie Weine nach den Bio-Grundsätzen kaufen, auch wenn diese zeitweise nicht mehr gekennzeichnet sind. Eine Ausnahmeregelung in den Sortimentsrichtlinien (SRL) vom BNN und Naturkost Süd lege daher nun fest, dass alkoholfreier Bio-Wein auch ohne Bio-Label bis auf weiteres in SRL-zertifizierten Fachgeschäften verkauft werden dürfe.