Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, muss der Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf seinem
Betrieb aufbewahren. Die Aufschriebe sind nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen.
Folgende Daten müssen zwingend vorhanden sein:Name des Anwenders
Datum
Kultur
Fläche
Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name)
Aufwandmenge pro ha
Die Dokumentationen werden im Rahmen der Kontrollen geprüft. Die entsprechenden Daten und Dokumentationen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.
(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 04.11.2020)