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20.12.2022 | 13:30 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Neue Produktklasse Biostimulanzien: Was ist zu beachten?

Karlsruhe - Seit dem 16. Juli 2022 sind Biostimulanzien in der EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009 geregelt. Die nationalen düngemittelrechtlichen Vorschriften bleiben erhalten, so dass das Inverkehrbringen von Produkten auch nach diesen Vorschriften weiterhin zulässig ist.

Biostimulanzien
(c) proplanta
Die Verordnung schreibt für Biostimulanzien eine CE-Kennzeichnung vor. Das bedeutet, dass die Wirkung in einer zweistufigen Wirksamkeitsprüfung belegt werden muss. Diese setzt sich aus der Prüfung einer Konformitätsbewertungsstelle sowie einer internen Herstellerkontrolle zusammen. Das Produkt muss die ausgelobte Wirkung auf dem Etikett für die dort genannten Pflanzen aufweisen.

Biostimulanzien dienen dazu, pflanzliche Ernährungsprozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt des Produkts zu stimulieren, wobei ausschließlich auf die Verbesserung eines oder mehrerer der folgenden Merkmale der Pflanze oder des unmittelbar durch eine lebende Wurzel beeinflussten Raumes (Rhizosphäre) abgezielt wird:
  • Effizienz der Nährstoffverwertung
  • Toleranz gegenüber abiotischem Stress
  • Qualitätsmerkmale oder
  • Verfügbarkeit von im Boden oder in der Rhizosphäre enthaltenen Nährstoffen
Inhaltsstoffe von Biostimulanzien sind Extrakte von Algen, Aminosäuren und Peptide, Huminstoffe, Humin- und Fulvosäuren sowie Mikroorganismen.

In Landesversuchen wurde 2022 in Winter- und Sommergerste geprüft, was Biostimulanzien leisten können. In der Wintergerste hatten die Biostimulanzien keine Auswirkung auf den Ertrag. Dies war auch in der Sommergerste im Kreis Sigmaringen so. In den Versuchen an den trockeneren Standorten im Enz- und Main-Tauber-Kreis konnten eine Reihe von Produkten die Erträge stabilisieren, die Unterschiede waren jedoch statistisch nicht zu sichern.

Auf den Ramularia- und Netzflecken-Befall hatten die Biostimulanzien keinen Einfluss. Wie auch schon der Definition der Biostimulanzien zu entnehmen ist, kann diese neue Produktklasse die Pflanzenschutzmittel nicht ersetzen. Biostimulanzien können jedoch helfen, die Qualität zu verbessern und/oder die Erträge zu sichern, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel. Um einen wirtschaftlichen Einsatz dieser neuen Produktklasse zu gewährleisten, müssen weitere Erfahrungen gesammelt werden.

(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.12.2022)
LTZ Augustenberg
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