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26.06.2009 | 07:28 | Viehseuchengesetz  

100 Jahre Viehseuchengesetz: Alte Seuchen, neue Risiken - für Tier und Mensch

Dresden - Am 26. Juni 1909 wurde das Reichs-Viehseuchengesetz erlassen.

Kuh
(c) proplanta
Damit wurden grundlegende Prinzipien für die Bekämpfung von Tierseuchen eingeführt, die bis heute Gültigkeit haben. Anlässlich des 100sten Jahrestages warnt die Sächsische Landestierärztekammer davor, erzielte Erfolge durch kurzsichtige Kostenargumente zu gefährden. Mit der Rückkehr „alter“ und zunehmender Risiken durch „neue“ Seuchen wird diese tierärztliche Aufgabe immer wichtiger - für die Gesundheit von Tier und Mensch.

„Wenn es, wie bei der Rindertuberkulose, besonders um den Schutz der menschlichen Gesundheit geht, können wir nicht akzeptieren, dass sinnvolle Maßnahmen aus Kostengründen unterbleiben“, betont Dr. Hans-Georg Möckel, Präsident der Sächsischen Landestierärztekammer: „Alte Fehler dürfen keinesfalls wiederholt werden!“ Am 12. Juni hat der Bundesrat es aus Kostengründen abgelehnt, für die Untersuchung von Rindern die Tuberkulinprobe (spezieller Hauttest zur Diagnose) wieder einzuführen.

Die Tierärzteschaft hält diesen Test dagegen für wesentlich, um die seit 2008 wieder deutlich zunehmenden Fälle von Rindertuberkulose schnellstmöglich eingrenzen und den Menschen vor dieser Zoonose effektiv schützen zu können. Kostengründe verzögerten auch im vorigen Jahrhundert die effektive Bekämpfung der Rindertuberkulose: Obwohl schon 1909, beim Erlass des Reichs-Viehseuchengesetzes, die Tuberkulinprobe zur Verfügung stand, wurde sie wegen zu hoher Kosten nicht genutzt. Erst mit ihrem Einsatz ab den 1950er Jahren konnte die Seuche erfolgreich bekämpft werden.

Einige der Seuchen, die vor 100 Jahren noch eine wichtige Rolle spielten, stellen aktuell keine größere Bedrohung dar, so die Tollwut: Durch erfolgreiche Impfkampagnen bei Haustieren und vor allem bei Füchsen ist Deutschland seit 2008 frei von dieser tödlichen Zoonose. Andere „alte“ Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche (MKS) treten zwar heute in Mitteleuropa nicht auf, können aber jederzeit wieder eingeschleppt werden, wie zuletzt 2001 der verheerende Seuchenzug in Großbritannien zeigte.

Klimawandel, Tourismus sowie globaler Handel mit Tieren und tierischen Lebensmitteln führen heute allerdings dazu, dass immer häufiger „neue“ oder bislang als „exotisch“ eingestufte Tierseuchen auftreten. Aktuelles Beispiel hierfür ist die, für den Menschen ungefährliche Blauzungenkrankheit, die mithilfe von Impfungen und großem tierärztlichen Engagement sehr schnell eingedämmt werden konnte. Experten rechnen aber bereits mit weiteren Seuchen, die in näherer Zukunft auf Deutschland übergreifen könnten wie dem West-Nil-Fieber oder der Afrikanischen Pferdepest.

Das Reichs-Viehseuchengesetz wurde am 26. Juni 1909 erlassen und trat im Mai 1912 zusammen mit Ausführungsbestimmungen in Kraft. Tierseuchenrechtliche Bestimmungen hatte es zwar schon zuvor gegeben, aber neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Bakterien und Viren sowie zunehmender Tierverkehr machten eine grundlegende Neukonzeption der Regelungen erforderlich. Abgelöst wurde das Viehseuchengesetz erst 1980 durch das Tierseuchengesetz, in dem wesentlich Prinzipien weitergeführt wurden.

Die Vorgaben zur Bekämpfung von Tierseuchen sowie zum Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, die durch das Tierseuchengesetz und die darauf basierenden Verordnungen geregelt werden, sind schon seit Jahren EU-weit vereinheitlicht. Ein aktueller Schwerpunkt der EUeinheitlichen Bekämpfungsmaßnahmen ist die Tilgung von Salmonellen und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoserregern in Geflügel- und Schweinebeständen. Die Tiere selbst erkranken durch diese Erreger zwar nicht - Eier und Fleisch verursachen jedoch nach wie vor häufig Lebensmittel bedingte Infektionen beim Menschen. (PD)
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