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25.10.2013 | 10:47 | Genveränderter Mais 

Klagen im Streit um Gen-Honig abgewiesen

Leipzig - Im Streit zwischen Imkern und dem Freistaat Bayern um Schutz vor negativen Auswirkungen des Anbaus genmanipulierter Pflanzen hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen der Imker zurückgewiesen.

Honigproduktion
(c) proplanta
Das Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstag in Leipzig damit, dass die Klagen unzulässig seien. Da die umstrittene Maissorte MON 810 auf dem Versuchsgut Neuhof nicht mehr angebaut werde, könne ein Schutz dagegen nicht mehr geltend gemacht werden. Im Honig des Imkers Karl Heinz Bablock waren vor sechs Jahren MON-810-Pollen festgestellt worden. Daraufhin durfte er seinen Honig nicht mehr verkaufen, weil Pollen dieser Maissorte nicht als Lebensmittel zugelassen waren.

Auch der Forderung des Imkers und seiner Kollegen nach vorbeugendem Schutz für den Fall, dass MON 810 und dessen Pollen in Zukunft angebaut und als Lebensmittel verwendet werden dürfen, verweigerten sich die Richter. Da der Mais und dessen Pollen dann in Lebensmitteln zulässig sei, führten Spuren davon im Honig ebenfalls nicht mehr zum Verkaufsverbot. Dabei blieb der Einwand der Imker, ihre Kunden würden nach gentechnikfreien Produkten verlangen, unberücksichtigt.

Imker Bablock zeigte sich sehr enttäuscht vom Spruch der Richter. Sechs Jahre Kampf hätten viel Kraft gekostet. Dennoch sei er zufrieden, den Versuch gestartet zu haben, da in der Zwischenzeit in den Ländern, in denen der Anbau von MON 810 gestattet sei, die negativen Auswirkungen deutlich geworden seien. Er meinte, das Bundesverwaltungsgericht habe sich elegant aus der Verantwortung gestohlen.

«Dabei hätte ich erwartet, dass das Gericht sich eher auf die Seite der Verbraucher und uns Imkern stellt», sagte er. Zudem blieben nach der Entscheidung der Richter zahlreiche Fragen offen. So sei zu fragen, wer bei Wild- und Kulturpflanzen für die Bestäubung sorgen solle, wenn Imker ihre Bienenvölker aus dem Umfeld genmanipulierter Pflanzen herausbrächten.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußerte sich kritisch. «Das Urteil zeigt die Lücken im derzeitigen Recht, das Gentechnik-Anbauer zum Schaden der Imker schützt», erklärte BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Die neue Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass der Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit gentechnisch veränderten Organismen gesetzlich verankert werden. (dpa)
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