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23.12.2013 | 13:44 | Eintagsküken 
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Nordrhein-Westfalen untersagt Massen-Tötung von Küken

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Tötung männlicher Küken.

Eintagsküken
(c) proplanta
Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. NRW räume den Brütereien eine einjährige Übergangsfrist ein, teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag in Düsseldorf mit.

Hintergrund ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht. Die Brütereien können innerhalb vier Wochen gegen die Ordnungsverfügung klagen, andernfalls wird die Verfügung bestandskräftig, wie es hieß. (dpa)
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Kommentare 
Michael schrieb am 07.01.2014 20:53 Uhrzustimmen(72) widersprechen(96)
Generell bin ich ebenfalls für das Zweinutzungs-Huhn. Die Frage ist lediglich, ob der Verbraucher bereit ist den Mehrpreis pro kg Fleisch zu bezahlen !?
Sonika schrieb am 23.12.2013 20:50 Uhrzustimmen(109) widersprechen(89)
Endlich kommen wir dem Tierschutz wieder ein bischen näher. Hoffe sehr das sich das Gesetz bald deutschlandweit durchsetzt. Ein Hoch auf das Zwei-Nutzungs-Huhn.
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