(c) proplanta Die Landesregierung will ihnen ein Verbandsklagerecht einräumen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Kabinett verabschiedet, teilte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Mittwoch mit.
Tierschutzverbände sollen vor Verwaltungsgerichten Entscheidungen von Behörden anfechten können, etwa mit Klagen gegen die Genehmigung von Ställen oder die Erlaubnis zur Kürzung von Schweineschwänzen. Ziel sei gleicher Rechtsschutz für Tiernutzer und Tiere. «Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon», so Remmel. (dpa/lnw)
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