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31.03.2009 | 13:24 | Naturschutzvorschrift 

EU feiert 30jähriges Bestehen der Vogelschutzrichtlinie

Brüssel - Die erste Naturschutzvorschrift der EU – die Vogelschutzrichtlinie – wird am 2. April 30 Jahre alt.

Vogelschutzrichtlinie
(c) proplanta
Dieser Rechtsakt, eine der größten Errungenschaften der europäischen Umweltpolitik, ist für die Strategie der EU zur Eindämmung des Artenschwunds von zentraler Bedeutung. Vor allem durch ihr Netzwerk besonderer Schutzgebiete hat die Vogelschutzrichtlinie einen entscheidenden Beitrag zur Umkehrung des Rückgangs bei einigen der am stärksten bedrohten europäischen Vogelarten geleistet. Dank gezielter Maßnahmen der Europäischen Union, von nationalen Regierungen, von Umweltschützern und von Freiwilligen, die für die praktische Umsetzung der Richtlinie sorgen, haben sich die Aussichten für zahlreiche Vogelarten erheblich gebessert.

Das gilt u.a. für den Löffler (Platalea leucorodia), den Seeadler (Haliaeetus albicilla) und den Spanischen Kaiseradler (Aquila adalberti). Zurzeit gibt es fast 5.000 besondere Schutzgebiete, die über 10 % der Landfläche in der EU ausmachen. Diese Schutzgebiete sind fester Bestandteil des Naturschutznetzes Natura 2000. Die Vogelschutzrichtlinie ist ein Musterbeispiel für gemeinsame Verantwortung und für Zusammenarbeit zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: „Die Vogelschutzrichtlinie ist eine Erfolgsgeschichte der europäischen Umweltpolitik. Sie ist der konkrete Ausdruck unseres Engagements für die weltweite Erhaltung der biologischen Vielfalt. Vögel sind nicht nur ein erfreulicher Anblick und ein kostbarer Bestandteil unseres Naturerbes, sondern auch sehr wichtige Indikatoren für den Zustand der Umwelt. Den wildlebenden Vogelarten in Europa ist das von der Richtlinie gebotene hohe Schutzniveau zugute gekommen. Allerdings gibt es noch Einiges zu tun, um auf lange Sicht gesunde Vogelbestände zu erhalten. Die Vogelschutzrichtlinie ist heute noch genauso wichtig wie vor 30 Jahren und wird bei der Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt noch lange eine Schlüsselrolle spielen.“


Die Vogelschutzrichtlinie als Erfolgsgeschichte

Dreißig Jahre nach ihrer Verabschiedung ist die Vogelschutzrichtlinie nach wie vor der wichtigste EU-Rechtsakt für den Schutz der Vögel in Europa. Außerdem ist sie eine der erfolgreichsten Umweltschutzmaßnahmen der EU.

Wie eine in der Fachzeitschrift Science veröffentlichte Studie bestätigt, hat die Richtlinie erheblich dazu beigetragen, dem Rückgang einiger der am stärksten bedrohten europäischen Vogelarten Einhalt zu gebieten. Die besseren Aussichten für Vögel wie den Madeira-Sturmvogel (Pterodroma madeira), den Krauskopfpelikan (Pelecanus crispus) und die Zwergscharbe (Phalacrocorax pygmaeus) sind größtenteils auf die Ausweisung besonderer Schutzgebiete zurückzuführen. So werden über 10 % der europäischen Landmasse und große küstennahe Meeresgebiete durch ein Netzwerk besonderer Schutzgebiete abgedeckt.

Die Vogelschutzrichtlinie ist ein ausgezeichnetes Beispiel für erfolgreiche internationale Zusammenarbeit. Bei ihrer Annahme im Jahr 1979 bestand die EU aus nur neun Mitgliedstaaten. Heute erstreckt sich die Zusammenarbeit auf die erweiterte EU, und in allen 27 Mitgliedstaaten gibt es besondere Schutzgebiete. Die Kommission achtet auf die strikte Anwendung der EU-weit einheitlichen Vorschriften und zögert nicht, die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls gerichtlich zu belangen.

In der Vogelschutzrichtlinie wird die Bedeutung menschlicher Tätigkeiten wie Jagen, Fischen und Landwirtschaft, die neben der Natur existieren, anerkannt. Große Teile der vom Naturschutznetz Natura 2000 abgedeckten Flächen dürften in Privatbesitz verbleiben, wobei zu gewährleisten ist, dass die künftige Bewirtschaftung sowohl in ökologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht nachhaltig erfolgt.


Künftige Herausforderungen

Ungeachtet dieser Fortschritte ist die reiche Vielfalt an über 500 wildlebenden Vogelarten in der EU nach wie vor bedroht. Aktuellen wissenschaftlichen Studien zufolge sind 43 % der europäischen Vogelarten vom Aussterben bedroht oder ihre Bestände gehen erheblich zurück. Daraus ergibt sich für die Vervollständigung des Natura-2000-Netzes einschließlich der Meereskomponente eine große Herausforderung.

Auch häufig vorkommende Vogelarten, die auf ländliche Gebiete angewiesen sind, müssen besser geschützt werden. Änderungen in der Landbewirtschaftungspolitik haben bei den Feld- und Wiesenvögeln zu einem besorgniserregenden Rückgang geführt. Seit 1980 sind die Bestände um etwa 50 % zurückgegangen. Auch wenn sie sich inzwischen wieder stabilisieren, muss noch viel getan werden, um Vogelschutzanforderungen besser in die Agrarpolitik und in andere Politikbereiche einzubeziehen, damit die Bestände wichtiger Arten wie diejenigen der Zwergtrappe (Tetrax tetrax) und des Wachtelkönigs (Crex crex) wiederhergestellt werden können.

Die Gesundheit wildlebender Vögel ist ein Symptom für den generellen Druck auf die biologische Vielfalt, beispielsweise durch den Klimawandel. Es gibt bereits Anzeichen dafür, dass sich die Verbreitungsgebiete einiger Vogelpopulationen verlagern. Eine der größten Herausforderungen in der Zukunft wird es sein, genügend Raum für die Natur zu bewahren und die Erhaltung der Vogelwelt an den Klimawandel anzupassen.

Die Vogelschutzrichtlinie trägt auch dazu bei, das internationale Engagement der EU für Zugvögel zu konkretisieren. Da viele Vogelarten einen Teil ihres Lebens außerhalb Europas verbringen, muss mit Ländern, die von den Flugrouten der Vögel berührt werden, zusammengearbeitet werden, um gesunde Bestände erhalten zu können.


Hintergrund

Die Vogelschutzrichtlinie war eine Reaktion auf die zunehmende Besorgnis über den Rückgang der Bestände wildlebender Vogelarten in Europa infolge von Umweltverschmutzung, dem Verlust von Lebensräumen und nicht nachhaltigen Tätigkeiten. Zudem wurde damit anerkannt, dass wildlebende Vögel, bei denen es sich häufig um Zugvögel handelt, ein gemeinsames Erbe der Mitgliedstaaten sind und dass ein wirksamer Schutz internationale Zusammenarbeit erfordert. (PD)
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