(c) proplanta Sie habe die Unteren Naturschutzbehörden angewiesen, den Einsatz von Mäusegift kritisch zu prüfen und, falls nötig, von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen, teilte das Ministerium am Dienstag in Erfurt mit.
Die Chemiekeule könne nicht die Antwort auf eine immer wiederkehrende Mäuseüberpopulation sein. Darunter leide der Naturschutz. Mechanische Bekämpfung wie tieferes Pflügen der Felder müsse Vorrang haben.
Die Bauern, die den Giftstoff einsetzen wollen, müssen einen Antrag beim Landwirtschaftsamt stellen und nachweisen, dass alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. In Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium können die Naturschutzbehörden das Ausstreuen des Mäusegiftes untersagen, wenn es zu Konflikten mit dem Naturschutz kommt. Am Montag hatten Tier- und Umweltschützer den Einsatz von Giftködern auf Thüringens Feldern kritisiert. Sie fürchten um Störche und Greifvögel wie den Rotmilan. (dpa/th)
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