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23.05.2015 | 07:21 | EU-Deckelung 

Habeck für bessere Entschädigung bei Wolfsrissen

Kiel - Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck will die Deckelung der Entschädigungszahlungen bei Wolfsrissen überprüfen lassen.

Schäden durch Wolf in Deutschland
(c) proplanta
„Bislang schreibt uns die Europäische Union aufgrund des Wettbewerbsrechts eine Höchstgrenze für die Entschädigung von 15.000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren vor.

Wir halten es für sinnvoll, diese Grenze für Schleswig-Holstein zu überprüfen und sind bereit, ein Genehmigungsverfahren für eine entsprechende Landes-Finanzierungsrichtlinie bei der EU-Kommission einzuleiten. Grundsätzlich ist ein solcher Weg rechtlich möglich“, sagte Habeck gestern (22. Mai 2015) währen der Landtagssitzung in Kiel.

Damit greift Habeck eine Anregung aus einer Diskussionsveranstaltung vor drei Tagen auf. Allerdings müsse eine Aufhebung der Grenze gemeinsam mit Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern am Runden Tisch erörtert werden. „Unser Ziel ist es, die beste Möglichkeit für die Tierhalter und Tierhalterinnen zu finden. Daher müssen wir ehrlich über die Verbesserungen, aber auch über potenzielle Nachteile sprechen“, sagte Habeck.

Nach erster Prüfung wäre es bei einer Aufhebung der Höchstgrenze weiterhin möglich, bei einem Wolfsriss den entstandenen Schaden zu 100 Prozent auszugleichen, aber Voraussetzung wäre dann, dass der jeweilige Tierhalter schon vor dem Riss geeignete Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat.

Auch Tierarztkosten könnten dann möglicherweise nur noch mit einem maximalen Fördersatz von 80 Prozent gegenüber jetzt 100 Prozent gefördert werden. Ein Notifizierungsverfahren dürfte zudem längere Zeit in Anspruch nehmen, sagte Habeck.

Die Begrenzung der Entschädigung durch die so genannte de minimis-Regelung der EU war bislang unproblematisch, weil sie die Schadenssummen nach Wolfsangriffen nicht überschritten. Nach dem Angriff auf eine Schafsherde bei Rodenbek Mitte April dürfte dies aber erstmals der Fall sein. Das Ministerium geht davon aus, dass bei einem Überschreiten der Grenze in diesem Fall ein Fonds der Naturschutzverbände einspringt, der allerdings auch nur begrenzt ist.

Habeck begrüßte es zudem, dass der Bund eine Dokumentations- und Beratungsstelle für den Wolf zunächst für drei Jahre einrichten will. „Die Rückkehr der Wölfe ist nicht nur für Schleswig-Holstein eine Herausforderung. Daher ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich“, sagte er mit Blick auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz in Bayern.

Die UMK hatte gestern eine Kooperation von Bund und Ländern zugesagt. Auch solle der Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern intensiviert werden. (melur-sh)
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