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15.12.2023 | 04:02 | Wasserpreise 

Land- und Forstwirtschaft muss Entgelt für Wasserentnahme zahlen

Mainz - Die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser durch die Land- und Forstwirtschaft ist in Rheinland-Pfalz künftig kostenpflichtig.

Wasserentnahme
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(c) proplanta
Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) verwies als Begründung für die neue gesetzliche Regelung am Donnerstag im Mainzer Landtag auf die zunehmende Wasserknappheit in Zeiten des Klimawandels und die Dürreperioden der vergangenen Jahre. Die Oppositionsfraktionen von CDU, Freien Wähler und AfD stimmten gegen die neue Regelung.

Das Wasserentnahmeentgelt wurde schon Anfang 2013 in Rheinland-Pfalz eingeführt. Seitdem war die Entnahme von Grundwasser sowie Wasser aus oberirdischen Gewässern für die Bewässerung in der Land- und Forstwirtschaft aber weiter kostenlos. Die künftigen Einnahmen sollen zweckgebunden für Maßnahmen zur schonenden Bewässerung verwendet werden. Für Wasser- und Bodenverbände soll ein um die Hälfte reduzierter Satz gelten.

Redner der Oppositionsfraktionen kritisierten die Belastungen für die rheinland-pfälzischen Landwirte und Winzer durch das Wasserentnahmeentgelt. Die neue Regelung habe keine Lenkwirkung.
dpa/lrs
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