Er hatte wegen eines aus seiner Sicht unrechtmäßigen Produktionsverbots Schadenersatz und
Entschädigung von rund elf Millionen Euro gefordert.
Im März 2016 hatten behördliche Kontrolleure in der Metzgerei in Geretsried (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) extrem überhöhte Listerienwerte gefunden. Wochen später musste der
Betrieb auf Anordnung des Freistaats schließen.
Nach dem Verzehr von mit Listerien belasteten Produkten waren von 2012 an knapp 80 Menschen im Süden Deutschlands erkrankt, 8 starben. Das Robert Koch-Institut und das Bundesinstitut für
Risikobewertung sahen die Fälle später mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zusammenhang mit Sieber-Produkten.
Das bayerische Ministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz warnte nach Bekanntwerden des Verdachts vor dem Verzehr aller Fleisch- und Wurstwaren der Firma. Aus Sicht des klagenden Insolvenzverwalters handelte das Ministerium damit «amtspflichtwidrig».
Das sah das Gericht allerdings anders und wies die Klage ab. Das Ministerium habe «zu Recht vor dem Verzehr der Wurst- und Schinkenwaren der Firma Sieber gewarnt». Und das Verkaufsverbot sei nicht Ursache der Insolvenz des Betriebes. «Denn bereits durch die vorangegangene Pressemitteilung seien die Waren der Firma Sieber unverkäuflich geworden.»
Das Urteil des Landgerichts (Az. 15 O 18592/17) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.