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16.05.2018 | 16:00 | Gerichtsurteil 

Rentenabzug wegen Rinderstall

Darmstadt - Ein Mann aus dem Kreis Fulda bekommt wegen eines Rinderstalls nicht mehr die volle Erwerbsminderungsrente.

Rinderstall
(c) proplanta
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist vom Verdienst abhängig und dabei gilt das Einkommenssteuerrecht, wie das Hessische Landessozialgericht in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil feststellt. Wird ein Gebäude wie ein Rinderstall aus dem Betriebs- in das Privatvermögen überführt, so gelten die daraus resultierenden Einkünfte als Verdienst, heißt es in dem Urteil. Die Berufung des Urteils wurde nicht zugelassen.

Der inzwischen 66 Jahre alte Mann bekam seit Juni 2010 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit 2009 erzielt er auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Pachteinnahmen von jährlich 3.600 Euro lagen jedoch unterhalb der Grenze, die als Verdienst auf seine Rente angerechnet wird.

Den Rinderstall überführte er 2012 aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen und kam so auf 8.000 Euro Einkünfte. Die Deutsche Rentenversicherung stellte fest, dass der Mann damit nur noch auf drei Viertel der Vollrente Anspruch hat und 1.000 Euro zurück zahlen muss. Zurecht, befanden die Richter zweier Instanzen.
dpa/lhe
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