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20.10.2022 | 00:53 | THC und Co. 

ABC der Cannabis-Legalisierung

Berlin - Befürworter sagen, Cannabis sei eine Heilpflanze. Gegner argumentieren, der Konsum führe zu Psychosen.

Hanf Legalisierung
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Cannabis soll nach Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach für Erwachsene künftig zu Genusszwecken erhältlich und der Besitz straffrei sein. Was ist das genau für eine Pflanze? (c) proplanta
Lange illegal und mit sogenannten harten Drogen gleichgesetzt, darf man sich künftig in einem gewissen Rahmen ohne gesetzliche Konsequenzen an der weichen Droge berauschen. Ein ABC rund um Cannabis:

A wie Anbau: Cannabis wird aus der Hanfpflanze gewonnen. Diese wächst in fast allen Klimazonen der Erde und hat keine hohen Ansprüche. In Europa erfolgt der Anbau oft in Indoor-Anlagen, weil dort ein höherer Ernteertrag und Gehalt am berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gelingt.

Der illegale Anbau ist nicht zu verwechseln mit der industriellen Nutzung der Hanfpflanze. Diese ist seit 1999 in Deutschland wieder erlaubt. Dabei dürfen aber nur Sorten verwendet werden, die einen THC-Gehalt von höchstens 0,2 Prozent aufweisen.

B wie Bubatz: Dabei handelt es sich um einen Kunstbegriff für einen «Joint», also eine Zigarette mit Cannabis. Die getrockneten Blüten der Pflanze werden oft mit Tabak vermengt in eine Zigarette gedreht. Bubatz steht dabei auch als alternative Bezeichnung für «Gras» oder «Weed». Im deutschsprachigen Raum wird der Ausdruck vor allem in der Hip-Hop-Szene verwendet.

C wie CBD: Während der Wirkstoff THC eine berauschende Wirkung hat, ist Cannabidiol (CBD) nicht psychoaktiv. Da CBD unter anderem beruhigend und entzündungshemmend wirken soll, ist in den vergangenen Jahren um den Wirkstoff ein regelrechter Hype entstanden: Es gibt Tinkturen, Cremes, Kapseln und Öle. Forschungsergebnisse der US-amerikanischen National Sleep Foundation weisen zudem darauf hin, dass CBD bei Schlafproblemen helfen kann.

G wie Geschichte: Die Cannabispflanze wird seit Jahrtausenden als Nutz- und Heilpflanze verwendet - schon vor etwa 6.000 Jahren in China. Ihre berauschende Wirkung spielte in Europa gesetzlich lange keine Rolle. 1929 verabschiedete der Deutsche Reichstag das Opiumgesetz, worunter auch die Kontrolle von Cannabis fiel.

Unter dem Dach der Vereinten Nationen entstand 1961 ein Abkommen, das die Grundlage für die meisten nationalen Gesetzgebungen darstellt: die «Single Convention on Narcotic Drugs». Darin wird Cannabis denselben Beschränkungen wie Heroin unterworfen. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) löste das deutsche Opiumgesetz im Jahr 1971 ab.

H wie Heilmittel: Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat ihre Anfänge in Indien und den Ländern des Mittleren Ostens. Im 20. Jahrhundert sank der medizinische Einsatz durch das weltweite Verbot rapide. Seit dem 1. Februar 1998 ist reines Delta-9-THC in Deutschland eingeschränkt wieder verschreibungsfähig, Pflanzenteile wie Marihuana oder Haschisch waren davon ausgenommen. Seit 2011 sind Cannabisprodukte zur Herstellung von Arzneimitteln verkehrsfähig und cannabishaltige Fertigarzneimittel verschreibungspflichtig.

K wie Konsum: Der Anstieg des Cannabiskonsums junger Erwachsener setzt sich nach Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Sommer 2022 weiter fort. Das betrifft nicht nur das Ausprobieren, sondern auch den aktuellen und den intensiveren Konsum. Im Jahr 2021 gab etwa jeder achte 18- bis 25-jährige junge Mann an, regelmäßig Cannabis zu konsumieren. 2008 war es jeder zwanzigste.

Im Vergleich dazu: Geschlechtsübergreifend hat 2021 knapp über die Hälfte dieser Altersgruppe (50,8 Prozent) mindestens einmal die Droge genommen. Zwischen 1973 und 1997 verfügten in der Regel nicht mehr als 25 Prozent aller 18- bis 25-Jährigen über eigene Konsumerfahrung. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nutzen derzeit etwa vier Millionen Erwachsene in Deutschland Cannabis.

P wie Pflanze: Die Cannabispflanze enthält über 60 Cannabinoide, von denen das Delta-9-THC psychoaktiv am stärksten wirkt. Die häufigsten Cannabisprodukte sind Marihuana (Blüten und Blätter) und Haschisch (Cannabisharz). Das Haschischöl (konzentrierter Auszug) wird etwas seltener verwendet.

R wie Recht: Die Bundesregierung bereitet eine kontrollierte Freigabe vor. Im Gespräch ist, Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei zu machen. Der Eigenanbau von bis zu zwei Pflanzen könnte erlaubt werden. Die THC-Menge könnte maximal 15 Prozent betragen dürfen. Abgestimmte Pläne gibt es aber noch nicht.

Den Umgang mit Betäubungsmitteln regelt in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Darin ist Cannabis bisher noch neben Heroin und MDMA («Ecstasy») als «nicht verkehrsfähig» eingestuft. Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) aktuell strafbar. Bei einer geringen Menge, die nur zum Eigengebrauch bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft jedoch von einer Strafverfolgung absehen. Die Grenzen, bis zu wie viel Gramm eine Menge als gering eingestuft wird, variieren je nach Bundesland.

S wie Sucht: Die negativ erlebten Wirkungen des Konsums sind in erster Linie psychischer Natur, langfristiger Cannabiskonsum ist Experten zufolge mit seelischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden. Nach heutigem Kenntnisstand geht man davon aus, dass gravierende Hirnschäden, wie sie von Alkohol bekannt sind, nicht verursacht werden.

Das Risiko des Umstiegs auf andere «härtere» Drogen wurde lange Zeit unter dem Stichwort «Einstiegsdroge» kontrovers diskutiert, ist jedoch nicht mehr haltbar: Nur ein geringer Anteil der Cannabiskonsumenten steigt laut Deutscher Suchhilfe (DHS) langfristig auf härtere Drogen um.

V wie Verkehr: Wer beim Auto- oder Motorradfahren unter dem Einfluss von Cannabis aufgegriffen wird, muss damit rechnen, als fahruntauglich eingestuft zu werden. Anders als bei Alkohol sind aber keine Grenzwerte für Cannabis festgelegt. Bereits der Nachweis einer geringen Menge an THC reicht für eine Ordnungswidrigkeit. Ob es durch den Konsum zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit kommt, ist unerheblich. Folge: Der Führerschein wird in der Regel eingezogen.
dpa
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