Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
23.10.2018 | 01:23 | Schwarzwildbestände reduzieren 

Jäger erhalten Ausgleichszahlungen für Wildschweinjagd

Hannover - Die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst unterbunden wird - das ist das präventive Ziel vor einem möglichen Ausbruch der ASP.

Wildschweinjagd
ASP: Ausgleichszahlungen für Jäger - Schwarzwildbestände effektiv absenken - Landwirtschaftskammer nimmt Anträge an. (c) proplanta
Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt das Land daher eine finanzielle Unterstützung.

Antragsberechtigt ist jeweils der Jagdausübungsberechtigte, Auszahlungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover. Anders als bei sonstigen Subventionsmaßnahmen ist kein Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt für alles erlegte oder gefundene Schwarzwild seit 1. April 2018.

Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:

Suchen und Beproben von Fallwild und von schwerkrankem Schwarzwild



Der Hintergrund: Eine intensive, möglichst systematische Fallwildsuche wird zur frühzeitigen Erkennung eines Ausbruches für unerlässlich gehalten. Eine Verpflichtung zur Fallwildsuche hat der Jagdausübungsberechtigte jedoch nicht. Damit trägt jede Fallwildsuche zur Früherkennung bei. Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Tier. Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.

Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen



Der Hintergrund: Möglichst eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes, um die Infektionskette im Falle eines möglichen Ausbruchs der ASP zu unterbinden. Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Tier.

Voraussetzung ist hier, dass im Einzelrevier ein Mehrabschuss in einem Jagdjahr erfolgt (erstmals 2018/19) als im Durchschnitt der drei Jagdjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17 (die Zahlen sind aus der jährlichen Meldung an die Landkreise vorhanden). Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.

Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden



Der Hintergrund: Eine effektive Bejagung durch Erlegung möglichst mehrerer Wildschweine einer Rotte bei der Beunruhigung durch Hunde ist bei abgestimmten revierübergreifenden Jagden möglich. Nur bei dieser Förderung, da sie die Hundeführer erreicht und der Einsatz der Hunde revierübergreifend stattfindet, wird die Aufwandsentschädigung auch Bund, Land, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen gewährt.

Die Höhe der Entschädigung liegt bei 25 Euro pro Einsatztag eines Jagdhundes. Voraussetzung ist hier, dass mindestens fünf direkt aneinander grenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei mit einer Gesamtfläche von 2000 Hektar gemeinsam an einem Drückjagdtermin jagen. In diesem Fall wird ein Antrag für alle Reviere gestellt. Die Antragstellung ist während des laufenden Jagdjahres möglich.
ml-niedersachsen
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Kleinere ASP-Sperrzonen in Sachsen

 Afrikanische Schweinepest auf kleineres Gebiet zurückgedrängt

 Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein nachgewiesen

 Bisher kein ASP-Nachweis in Sachsen-Anhalt

 Afrikanische Schweinepest zieht sich aus Sachsen zurück

  Kommentierte Artikel

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?