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15.08.2018 | 11:36 | Jagdrecht 

Jäger fordern Aufhebung der Schonzeit für Füchse

Bad Nauheim - Hessens Jäger können nach dem Ablauf der Schonzeit zur Fuchsjagd blasen.

Fuchsjagd
(c) proplanta
Von Anfang März bis Mitte August durfte er nicht bejagt werden. Dieses Verbot gilt mittlerweile im zweiten Jahr nach Inkrafttreten der neuen hessischen Jagdverordnung.

Die Jäger sind mit der Schutzphase aber nicht glücklich. Denn viele bodenbrütende Arten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche, aber auch Junghasen und Feldhamster, die ihren Nachwuchs großziehen, geraten unter Druck, wie der Verband am Dienstag kritisierte. Die Jäger könnten ihren gesetzlichen Hegeauftrag nicht mehr erfüllen. Ihnen seien die Hände gebunden, wenn Jungfüchse erst ab dem 15. August geschossen oder gefangen werden dürften, begründete der Verband.

Die Zahl der erlegten Füchse ging nach Verbandsangaben wegen der Schonzeit zuletzt stark zurück. In der Saison 2017/2018 waren es 26.960 Tiere, während es im Jagdjahr 2015/2016 noch mehr als 38.000 waren. Der Fuchs müsse aber wirksam bejagt werden, weil er keine natürlichen Feinde habe und sich daher uneingeschränkt vermehren könne.

Verbandspräsident Jürgen Ellenberger erklärte: «Es ist enorm wichtig, frühzeitig in den Fuchsbestand einzugreifen, und insbesondere die Jungtiere scharf zu bejagen. Denn nur in den Monaten Mai und Juni lassen sich die Jungfüchse effektiv bejagen. Ab Ende Juni werden sie flügge, verlassen den elterlichen Bau und suchen sich neue Reviere.»

Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hatte die Schonzeit für Füchse per Verordnung verfügt - aus Tierschutzgründen. Dagegen richtet sich immer wieder Kritik. Der Landesjagdverband will eine Aufhebung der Schonzeit.
dpa/lhe
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