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16.03.2019 | 02:19 | Straftat 
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Schweinezüchter muss wegen Tierquälerei drei Jahre ins Gefängnis

Ulm - Wegen Tierquälerei in der Massentierhaltung ist am Freitag ein Schweinezüchter vom Amtsgericht Ulm zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Schweinezüchter Ulm
(c) proplanta
Wegen katastrophaler Zustände in seinen Ställen in Merklingen seien Hunderte Schweine verendet oder mussten wegen Verletzungen auf Weisung des Veterinäramtes getötet werden, hieß es zur Begründung des Urteils. Richter Oliver Chama sprach von einer «Massentierhölle». Insgesamt kamen mehr als 1.600 Schweine um. Zwei verletzte Tiere soll der Angeklagte sogar selbst mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben.

Tierschützer begrüßten das Urteil als «historisch». «Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein industrieller Tierhalter wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt», sagte der Gründer und Vereinsvorsitzende von Soko Tierschutz, Friedrich Mülln, der Deutschen Presse-Agentur.

Der 56-jährige Landwirt nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Er hatte sich zuvor schuldig bekannt. Bereits 2017 war er wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden.

Ein Verfahren gegen Aktivisten der Gruppe Soko Tierschutz, die in den überfüllten und verdreckten Ställen unerlaubt gefilmt und den Fall damit ins Rollen gebracht hatten, war nach Zahlung der eher symbolischen Summe von 100 Euro eingestellt worden. Die Ställe wurden geschlossen.
dpa
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Kommentare 
franzvonassisi schrieb am 16.05.2019 17:30 Uhrzustimmen(3) widersprechen(2)
Bei mir würde dieses verkommene Stück "Menschenfleisch" lebenslang kein Tageslicht mehr sehen. Und er säße in einer Zelle mit Mitgefangenen, die gar nichts mehr zu verlieren haben.
maximilian schrieb am 21.03.2019 14:59 Uhrzustimmen(8) widersprechen(3)
Toll!
3 Jahre ist die Höchststrafe nach § 17 TierSchG.
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