Im ersten Jahr erfolgen zwei Impfungen im Abstand von ca. vier Wochen. Ein Jahr später die Dritte. Danach ist ein längerer Schutz von bis zu fünf Jahren gewährleistet (je nach Alter des Geimpften). Eine Auffrischimpfung nach dem vorgenannten Zeitraum gibt dann wieder einen Vollschutz. Die Impfung ist in den Risikogebieten einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und kann beim Hausarzt durchgeführt werden.
Die Ständige Impfkommission
(STIKO) am Robert Koch Institut
empfiehlt die FSME-Schutzimpfung:
- für Personen, die in Risikogebieten wohnen oder arbeiten und dabei ein Zeckenstichrisiko haben und
- für Personen, die sich aus anderen Gründen in Risikogebieten aufhalten und dabei gegenüber Zecken exponiert sind.
Vor allem in den süddeutschen Regionen besteht die Gefahr durch Zeckenstiche infiziert zu werden.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 313 FSME-Erkrankungen datiert, die der gültigen Falldefinition des Robert-Koch-Instituts (RKI) entsprachen. Das waren 8 % mehr als im Vorjahr.
Das Robert Koch Institut hat aktuell (Stand April 2010) 136 Landkreise als FSME-Risikogebiete ausgewiesen:
- 42 Kreise in Baden-Württemberg (unverändert),
- 78 Kreise in Bayern (unverändert),
- 8 Kreise in Hessen (unverändert),
- 7 Kreise in Thüringen (unverändert) und
- 1 Kreis i n Rheinland-Pfalz (unverändert).
Die insgesamt langsame Zunahme der FSME-Risikogebiete in den vergangenen Jahren fand fast ausschließlich innerhalb des süddeutschen Raums statt. Eine Ausbreitung in nördlichere Regionen über Südhessen und Thüringen hinaus wird nicht beobachtet, wie das RKI mitteilt. Dies legt nahe, dass die Einschleppung und Etablierung des FSME-Virus in bestehende Zeckenherde in Deutschland selten über große Entfernungen stattfindet. (Hr)
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Gerne steht Ihnen Herr Dr. med. H. Rüdinger, Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin, Rede und Antwort.
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Robert-Koch-Institut