In klimatisch günstigen Gebieten kann man noch bis Anfang September mit der Saat warten. Wenn ein sicherer Auflauf und die Jugendentwicklung nicht gewährleistet sind, sollte, um Nachbauprobleme nach einem Umbruch zu vermeiden, auf eine
Unkrautbekämpfung vor dem Auflaufen verzichtet werden.
Auf Flächen mit starkem Besatz mit Problemunkräutern, z.B. Storchschnabel, die nur im
Vorauflauf sicher bekämpft werden können, ist zu prüfen, ob ein Anbau von Raps zu diesem späten Saattermin überhaupt noch sinnvoll ist.
Um eine Belastung des Grundwassers zu vermeiden, werden nur noch Herbizidbehandlungen mit maximal 500g/ha Metazachlor empfohlen. Bei einigen Mitteln (z.B. Fuego, Fuego Top und Circuit SyncTec) ist dies nur durch eine Verminderung der vom Hersteller empfohlenen Aufwandmenge möglich („Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2018“, Tabelle 17 auf Seite 26).
Die dadurch entstehenden Wirkungslücken (z.B. bei Kletten-Labkraut) müssen Mischpartner oder Spritzfolgen ausgleichen. Aufgrund seines Wirkungsspektrums bietet sich z.B. das Mittel Tanaris (Wirkstoffe: Quinmerac+Dimethenamid) als Mischpartner an.
Bei Anwendungen dieses Mittels ist jedoch zu beachten, dass die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden darf (NG343).
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 29.08.2018)