Das sagte ein Sprecher seines Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Nachdem ein Wolf aus Norddeutschland innerhalb von sechs Monaten zweimal dort Schafe gerissen hat, gilt er nicht mehr als weiterziehender Gast. Mit der «Förderkulisse Wolfprävention» will das Land ein friedliches Nebeneinander von Wolf, Mensch und anderen Tieren ermöglichen.
In einem Gebiet von rund 60 Kilometern Durchmesser haben Halter von Schafen und
Ziegen künftig Anspruch darauf, 90 Prozent der Kosten für Schutzzäune vom Land erstattet zu bekommen. Allerdings bekommen sie keine
Entschädigung für gerissene Tiere, wenn sie ihre Ställe und
Weiden nicht ausreichend absichern. Ob auch die Anschaffung von Schutzhunden bezuschussen wird, prüft das Ministerium derzeit noch.
Nach dem
Bundesnaturschutzgesetz darf der Wolf nicht abgeschossen werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn ein Wolf mehrfach gesicherte Herden angreift oder gefährlich für den Menschen wird. Mehrere Landnutzerverbände sowie die FDP-Fraktion im Landtag fordern jedoch, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.
Wolfsvorkommen