Diese auf praktischen Erkenntnissen beruhende Aussage hat mittlerweile weltweit Eingang in viele verbindliche Lieferspezifikationen für Biodiesel gefunden. Ähnliche Anforderungen werden auch für die Weiterentwicklung europäischer Normen für Blendkraftstoffe diskutiert. Die DIN 51628 verweist dabei gleichzeitig auf zusätzliche No-Harm-Anforderungen an derartige Additive.
Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM) hat nunmehr die zweite Periode der No-Harm-Prüfung von Oxidationsstabilisatoren, die für Biodiesel verwendet werden, der als Blendkomponente für fossile Kraftstoffe eingesetzt wird, erfolgreich abgeschlossen. Die anspruchsvollen Tests sollen sicherstellen, dass keine Beeinträchtigung kraftstoffchemischer- oder -technischer Eigenschaften eintritt, dass keine unzulässigen Wechselwirkungen mit anderen Kraftstoffbestandteilen zu befürchten sind, und dass eine nachvollziehbare Anwendungsbeschreibung vorliegt. Nunmehr können Biodieselhersteller aus 20 geprüften Produkten von 14 Herstellern aus 6 Ländern auswählen. Ergänzend wurden Untersuchungen zur relativen Wirksamkeit durchgeführt, so dass der Additiveinsatz auch unter ökonomischen Aspekten optimal auf den Anwendungsfall angepasst werden kann. Die aktualisierte Produktliste steht unter folgendem link zur Verfügung:
http://www.agqm-biodiesel.de/index.php?msg=104 Aufgrund neuer Anfragen hat sich die AGQM entschlossen, die Arbeiten an einer dritten Prüfperiode aufzunehmen. Die Ergebnisse werden. (ufop)