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01.06.2016 | 13:05 | Versicherungsschutz 

Unwetterschäden: Welche Versicherung greift?

Stuttgart - Das schwere Unwetter in der Nacht zum Montag hat für viele Menschen in Baden-Württemberg schmerzliche Folgen – persönlicher und finanzieller Art. Jetzt ist schnelle Hilfe gefragt.

Wohngebäudeversicherung
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Je nach Umfang und Konditionen können Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Unwetter einspringen. (c) proplanta
Zur schnellen Hilfe gehört es nicht, jetzt erst Versicherungen gegen Elementarschäden abzuschließen. Dennoch ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher wissenswert, welche Versicherungen wann greifen und auf was es im Detail ankommt.

„Um bei Unwetterschäden – beispielsweise durch Hagel, Sturm oder Überschwemmungen – vor negativen finanziellen Folgen geschützt zu sein, benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher meist eine Versicherung mit speziellem Schutz. Die Wohngebäudeversicherung kann beispielsweise bei Schäden eingreifen, die unmittelbar durch Hagel, Sturm oder Blitze am Haus verursacht wurden.“

„Für durch Überschwemmungen oder Rückstau verursachte Schäden wird jedoch meist ein zusätzlicher Schutz durch eine Elementarschadensversicherung benötigt. Wie bei allen Versicherungen kommt es aufs Kleingedruckte an, da nicht immer alle durch die Natur verursachten Schäden vollumfänglich abgedeckt sind.“

„Versicherungen geben in den Regel genau vor, wie sich die jeweiligen Gefahren unterscheiden. So liegt beispielsweise ein Sturm erst ab Windstärke 8 vor. Daher ist es wichtig, vor Vertragsabschluss die Vertragskonditionen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gründlich zu lesen und zu prüfen, ob ein vollumfänglicher und passgenauer Versicherungsschutz besteht“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk am Dienstag (31. Mai) in Stuttgart.

Der Minister wies darauf hin, dass bei Möbeln und beweglichen Haushaltsgeräten, die sich im versicherten Gebäude befänden und durch Unwetter beschädigt worden seien, die Chance bestehen könne, dass die Hausratversicherung eine entsprechende Vereinbarung beinhalte und deshalb hierfür aufkomme.

Je nach Umfang und Konditionen könne möglicherweise die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch extremes Wetter einspringen – beispielweise dann, wenn große Hagelkörner die Rollläden des versicherten Gebäudes beschädigt haben oder ein Sturm Schäden am Dach verursacht hat. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen jedoch schnellst möglichst Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen und den Schaden melden“, sagte der Minister.

Versicherungen bringen Rechte und Pflichten mit sich



„Im Schadensfall ist neben einer schnellen Kontaktaufnahme wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden dokumentieren und Beweise sichern – beispielsweise durch Fotos. Außerdem sollten sie das beschädigte Versicherungsgut aufbewahren. Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten nur nach Rücksprache mit der Versicherung erfolgen. Weitere Gefahren und die Vergrößerung des Schadens müssen jedoch verhindert werden“, erläuterte der Minister.

„Ein Versicherungsschutz greift nur, wenn die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde und den entsprechenden Schutz wie etwa Elementarschäden bei Überschwemmungen beinhaltet. Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die von der Versicherung geforderten Pflichten erfüllen. Die Versicherung kann beispielweise fordern, dass Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten sind“, betonte Hauk.

Der Verbraucherminister betonte, dass es wichtig sei regelmäßig bestehende Verträge zu prüfen, um sicher sein zu können, dass der Versicherungsschutz passe. „Haben Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vor Jahren eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und wohnen zwischenzeitlich in einer größeren Wohnung, besitzen ein größeres Haus, haben angebaut oder haben wertvolle Möbel und Elektrogeräte erworben, passt der Versicherungsschutz wahrscheinlich nicht mehr zu ihrer aktuellen Lebenssituation. Es empfiehlt sich daher, den alten Vertrag zu überprüfen und entsprechend anzupassen oder gegebenenfalls durch einen neuen Vertrag zu ersetzen“, sagte Hauk.

Der Minister wies auch darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss einer Versicherung auf Details achten und die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen lesen sollten. „Manchmal sind Selbstbeteiligungen Bestandteil des Vertrages – dies ist im Schadensfall wichtig zu wissen. Darüber hinaus sollten Verbraucherinnen und Verbraucher abklären, welche Pflichten ihrerseits gegenüber der Versicherung bestehen. Bestimmte Umstände können beispielsweise als sogenannte Gefahrerhöhung gelten und müssen der Versicherung gemeldet werden. Eine solche Gefahrerhöhung kann etwa vorliegen, wenn  ein versichertes Gebäude über einen längeren Zeitraum leer steht, da Schäden so möglicherweise nicht sofort bemerkt werden“, erklärte der Minister.

„Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an den sogenannten Versicherungsombudsmann wenden – eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle. Diese Schlichtung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei“, erklärte Hauk.

Hintergrundinformationen:

Unter Elementarschäden werden Schäden verstanden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden – beispielsweise Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsch und Schneedruck.

Informationen zum Versicherungsombudsmann sind im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de abrufbar. Die Schlichtungsstelle ist organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
MLR-BW
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