Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine entsprechende Popularklage und Bedenken im Hinblick auf Gesundheit oder
Datenschutz zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Funkwasserzähler messen den Durchfluss nicht etwa mechanisch, sondern zum Beispiel über Ultraschall. Geklagt hatte laut Gericht ein Verein mit Sitz in Hessen, der sich um die Auswirkungen von
Mobilfunktechnik auf Gesundheit und Natur sorgt. Die Regelungen zu den Wasserzählern schafften zudem die Voraussetzungen für einen «funktechnischen Lauschangriff», so die Befürchtung des Vereins.
In der bereits am vergangenen Dienstag ergangenen Entscheidung stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass der Einsatz der Zähler die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, informationelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit nicht verletzt. Nach vorliegenden Erkenntnissen ließen sich keine relevanten Auswirkungen auf Gesundheit oder psychisches Wohlbefinden feststellen.
Die erhobenen und gespeicherten Daten seien auf die Erfüllung der Pflichtaufgabe der
Wasserversorgung beschränkt. Mithilfe der elektronischen Messgeräte ist demnach nicht nur die Gebührenabrechnung einfacher. Es werde auch die Trinkwasserhygiene geschützt, zum Beispiel indem Wasserrückflüsse schneller bemerkt werden könnten.