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27.03.2015 | 10:20 | Agrarzahlungen 

Beihilfen-Veröffentlichung vom Bundestag beschlossen

Berlin - Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes, wonach die EU-Beihilfen für Landwirte bald wieder im Internet aufgeführt werden sollen, ist vom Bundestag heute gegen die Stimmen der Grünen angenommen worden.

Empfänger von Direktzahlungen 2015 online einsehbar
Dem Gesetz zufolge werden in Deutschland ab dem 31. Mai 2015 auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht, die Agrarzahlungen erhalten. (c) proplanta
Dem Gesetz zufolge werden in Deutschland ab dem 31. Mai auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Sofern die erhaltenen Beihilfezahlungen 1.250 Euro nicht überschreiten, sollen die Begünstigten in anonymisierter Form mittels eines Codes in der Statistik geführt werden. Ebenfalls geplant ist die Angabe von Informationen zu den Beträgen, die die Beihilfeempfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr aus den einzelnen Fonds erhalten haben, sowie zu den damit finanzierten Maßnahmen.

Die geplante Gesetzesänderung macht die Überarbeitung bestehender und den Erlass neuer Durchführungsbestimmungen notwendig, insbesondere zur Durchführung der Schwellenwertregelung. Hierfür hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits die Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung an den Bundesrat geleitet. Mit der Neuregelung der Beihilfen-Veröffentlichung werden in Deutschland entsprechende Vorgaben der EU umgesetzt, die mit den Daten die Transparenz über die Verwendung ihrer Haushaltsmittel erhöhen sowie die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbessern will. (AgE)
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Kommentare 
agricola pro agricolas schrieb am 27.03.2015 11:07 Uhrzustimmen(60) widersprechen(110)
Die „staatstragende“ Begründung für dieses nicht nachvollziehbare, kaum verantwortbare Handeln ist absoluter „Quark mit Soße“. Man hat den Bauern explizit einer auch für ihn zuverlässig, vertraunswürdig geltenden Rechtsstaatlichkeit erneut entzogen, indem man genau DAS in einem vollkommen sinnbefreiten, willfährigen Verwaltungsakt statuiert! KEIN höchstrichterliches Urteil „Im Namen des (Bauern)Volkes“! Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der natürlichen Person „BAUER“ wird von unseren gewählten Volksvertretern brutalst mit Füßen getreten. Der BAUERN-INTERNET-PRANGER wird demnach eröffnet; als wenn der Bauernstand nicht schon hinreichend unter den aktuellen gesellschaftspolitischen Diffamierungen leiden würde. Wo bitte schön, werte Damen und Herren des Deutschen Bundestages, möchten Sie die Bauern-Hampelfrauen/männer, die neuen Martyrer der Nation, innerhalb unserer Gesellschaft positioniert wissen. - Als liebende, in einer entsprechenden Verantwortung stehende Eltern, sehen wir uns mit der Frage konfrontiert, ob wir unsere Kinder, ob dieses Wissens, sehenden Auges das Berufsbild „Bauer“ verherrlichend schmackhaft machen dürfen, wollen wir diese nicht als vollkommen weltfremde, tumbe Tore des Hinterlandes allseits wahrgenommen wissen. Chapeau, da haben Sie wahrhaftig eine heroenhafte Glanzleistung mit Vorbildcharakter erneut vollzogen!!! Mehr als 100 Schritte rückwärts in einer ohnedies fraglich anmutenden Landwirtschaft der „MODERN ART“. - Lassen Sie sich gesagt sein: Die leidenschaftliche Bauernliebe für die Natur kann äußerst beglückend sein, wer sie denn verspürt; eine selbige Passion macht allerdings nicht satt!!!!
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