„Das Urteil ist eine Bankrotterklärung“. Der Schutz der Persönlichkeit, des Eigentums, der Sicherheit der Tierbestände und der
Bauernfamilien werde missachtet, kritisierte
Rukwied heute in Berlin. Es sei ein Trugschluss, dass es bei diesem illegalen Eindringen in Ställe um den Tierschutz gehe.
Rukwied forderte, dass sich die neue Bundesregierung dieses Themas gesetzgeberisch annehmen müsse. Strafrecht dürfe nicht dem medialen Verwertungsinteresse einzelner Gruppen untergeordnet werden. Die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen obliege den zuständigen staatlichen Behörden und nicht der Selbstjustiz interessierter Gruppen, stellte Rukwied klar. Bei einem hinreichenden Verdacht könnten jederzeit und zeitnah die zuständigen Behörden informiert werden. Erfolge dies nicht, müsse davon ausgegangen werden, dass es nicht um Tierschutz, sondern um die mediale Verwertung gehe.
Die
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (
ISN) sprach von „einem traurigen Tag für den Tierschutz und für alle rechtschaffenden Landwirte“. Es sei nicht zu verstehen, dass die Persönlichkeitsrechte der Landwirte, ihrer Familie und ihrer Mitarbeiter scheinbar keine Rolle mehr spielten. Das unerlaubte Eindringen in die Ställe stelle in jedem Fall für sie eine große Belastung dar. Es dürfe nicht sein, dass hier ein System neben dem deutschen Rechtssystems entstehe.
ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack hatte bereits am Montag bei der Mitgliederversammlung seiner Organisation den Tierrechtlern eine regelrechte „Hexenjagd“ vorgeworfen. Diesen Gruppen gehe es nicht um das
Tierwohl, sondern um die Abschaffung der
Nutztierhaltung und das Generieren von Spenden. Tatsächlich heißt es auf der Interseite von ARIWA: „Wahrer Tierschutz schließt das Essen oder das Nutzen von Tieren kategorisch aus. Einen Ansatz die Ausbeutung der Tiere zu reformieren verfolgen wir nicht. Daher ist der Veganismus die logische Schlussfolgerung aus einem konsequent umgesetzten Tierschutzgedanken“.