Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
15.08.2018 | 02:39 | Tierschutz 

Übergangsregelung für Ferkelkastration in Niedersachsen geplant

Hannover - Niedersachsen setzt sich beim Bund für eine Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration ein.

Ferkelkastration
(c) proplanta
Da das noch vielerorts übliche Verfahren ab dem 1. Januar 2019 verboten ist, will das Land einer Bundesratsinitiative aus Bayern zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit einer Übergangsregelung bis Ende 2023 beitreten. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) wurde allerdings beauftragt, als Voraussetzung dafür in Bayern eine Verkürzung dieser Übergangsfrist zu erwirken. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett am Dienstag.

Die Verschiebung sei nötig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszuwerten und in die Praxis umzusetzen, betonte Otte-Kinast. Heftige Kritik am Beschluss kam von den oppositionellen Grünen. «Wir verurteilen den heutigen Kabinettsbeschluss aufs Schärfste», meinte die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte. «Es ist unfassbar, dass SPD und CDU hier einen Persil-Schein für die Fortsetzung dieses tierquälerischen Verfahrens ausstellen wollen.

Die Übergangszeit von bereits knapp sechs Jahren sei mehr als genug Zeit gewesen für die Branche, sich auf das Verbot einzustellen. Ihrer Ansicht nach gehe es nur ums Geld, da pro Ferkel drei bis vier Euro mehr anfallen als wie bisher unbetäubt. Staudte: «Umgerechnet auf ein Kilo Fleisch sind das also nur drei bis fünf Cent mehr.»

Ferkel werden kastriert, um den von vielen Verbrauchern als störend empfundenen Ebergeruch beim Erhitzen des Fleisches auszuschließen. Auch das Landvolk Niedersachsen hatte sich zuletzt für einen Aufschub des Verbotes ausgesprochen. Tierschützer sind gegen die Kastration.
dpa/lni
Kommentieren Kommentare lesen ( 1 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
maximilian schrieb am 21.08.2018 21:54 Uhrzustimmen(7) widersprechen(13)
Die Bundesratsinitiative wird bis zum 31.12.2018 erfolglos bleiben, weil eine Verschiebung gegen das Verschlechterungsverbot im Art 20a GG verstossen würde. Das wäre verfassungswidrig. Frau Otte-Kinast täte gut daran den Bericht zur Ferkelkastration der Bundesregierung vom Dezember 2016 nochmal gründlich zu studieren.
  Weitere Artikel zum Thema

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Wie viel Schmerz, Angst, Spiel und Selbsterkenntnis bringen Tiere mit?

 Hessen will Weidetierhaltern besser gegen Wölfe helfen

 Verweste Schweine - Behörde prüft Entzug von Schlachtzulassung

  Kommentierte Artikel

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte