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24.08.2018 | 03:10 | Insolvenz 

KTG Agrar: Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Hamburg - Zwei Jahre nach der Insolvenz des Agrarkonzerns KTG Agrar verhandelt das Hamburger Landgericht in einem Zivilprozess über Schadenersatz-Ansprüche gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte.

KTG Agrar
(c) ktg agrar
Am Donnerstag kommender Woche werde die Klage des Insolvenzverwalters Stefan Denkhaus gegen acht Führungskräfte des im Juli 2016 pleitegegangenen Unternehmens verhandelt, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Zuvor hatte die «Wirtschaftswoche» über den bevorstehenden Prozess berichtet.

Der Verwalter wirft den Managern Insolvenzverschleppung vor, durch die Gläubiger geschädigt worden seien. Noch nach der Erlangung der Insolvenzreife hätten sie Zahlungen an einzelne Gläubiger geleistet. Insgesamt fordert Denkhaus nach Angaben des Gerichtssprechers rund 189 Millionen Euro von den Beklagten.

Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft laufen auch strafrechtliche Untersuchungen wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung gegen ehemalige Manager der KTG Agrar. In diesem Zusammenhang hatten Ermittler am 25. April Wohnungen und Geschäftsräume von ehemaligen Vorständen durchsuchen lassen. Unter den 13 Beschuldigten war auch ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied.

Betroffen waren 19 Objekte in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Bayern. Dabei sichergestellte Unterlagen und Datenträger seien in der Auswertung, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag. «Die Ermittlungen dauern an und werden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.»

KTG Agrar hatte 800 Mitarbeiter und mehr als 46.000 Hektar bewirtschafteter Fläche vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Das börsennotierte Unternehmen hatte Anfang Juli 2016 einen Insolvenzantrag gestellt. Im Oktober desselben Jahres beschlossen die Gläubiger, KTG Agrar abzuwickeln. Große Teile der einstigen Firma übernahm die Gustav-Zech-Stiftung aus Bremen.
dpa
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Kommentare 
trakifreund schrieb am 28.08.2018 12:04 Uhrzustimmen(13) widersprechen(8)
Stiftungen und juristische Personen, wie GmbH´s gehören gänzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Dann besteht die Möglichkeit, das das Land wieder in Bauernhand kommt.
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