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10.04.2019 | 09:42 | Skandalöse Rechtspraxis 

Containern von Lebensmitteln bald zulässig?

Berlin - Die Linksfraktion im Bundestag will das Einsammeln weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern künftig straffrei stellen.

Lebensmittelabfälle Containern
(c) proplanta
Ein am Dienstag von der Fraktion beschlossener Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den das «Containern» entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird. Solche Abfälle könnten zum Beispiel als herrenlose Sachen definiert werden. Derzeit würden Menschen, die so Lebensmittel suchten, meist wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs verurteilt, heißt es in dem Antrag. «Diese Rechtspraxis ist skandalös.»

«Es ist völlig absurd, dass Menschen, die weggeworfene Lebensmittel aus den Mülltonnen nehmen, strafrechtlich verfolgt werden», sagte dazu der Linken-Abgeordnete Niema Movassat. Solche Menschen hätten entweder kein Geld oder handelten aus Nachhaltigkeitserwägungen.

«Beide Motive sind nicht verwerflich, es gibt keinerlei kriminelle Motivation.» Zudem sei das Entsorgen genießbarer Lebensmittel verwerflicher als das Retten. «Jährlich werfen die Supermärkte in Deutschland 18 Millionen Tonnen an Lebensmitteln weg. Diese Wegwerfkultur der Supermärkte muss skandalisiert werden», verlangte Movassat.
dpa
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Kommentare 
Retisas schrieb am 12.04.2019 20:08 Uhrzustimmen(5) widersprechen(2)
Schon mal drauf gekommen, dass es in erster Linie um Gesundheitsrisiken geht?! Da ist eine gewisse Strenge vermutlich richtig?! Wie das Gesetz Anwendung findet ist ja noch eine ganz andere Sache.
Fuer mich ist dies alles falsch herum, Menschen die Lebensmittel-Abfall zum Ueberleben benoetigen sollte es in unserem Land nicht geben, da hat/haette das System ganz woanders versagt.
Halbwissen schrieb am 11.04.2019 11:17 Uhrzustimmen(11) widersprechen(1)
Es geht ja nicht wirklich um die Waren, sondern die Art und Weise der Beschaffung. Hier werden z.T. hohe Zäune überwunden und dazu beim Wühlen auch noch eine Jesus-mäßige Sauerei hinterlassen. Wer möchte schon, dass auf seinem Grundstück solche ungebetenen Eindringlinge, auf der Suche nach Essbarem, die privaten Mülleimer durchstöbern, Geschweige denn, wer haftet für etwaige Unfälle?
Dieter schrieb am 10.04.2019 16:20 Uhrzustimmen(15) widersprechen(2)
Es ist nicht zu verstehen und dem gesunden Menschenverstand nicht eingänglich, dass etwas das vom Eigentümer entsorgt wurde und an dem er damit seine Eigentumsrechte aufgegeben hat, nicht von jemand anderem genommen werden darf. Wenn dazu kommt, dass der "Finder" wie im Falle der weggeworfenen Lebensmittel, damit sein eigenes Überleben sichert, oder diese Lebensmittel weiter sinnvoll verwendet, weil sie für ihn noch verwendbar sind, dann ist dies die Absurdität der Strafbarkeit dieses Entwendens auf die Spitze getrieben. Und deshalb sollte zumindest das Entwenden von weggeworfenen Lebensmitteln aus Containern oder Abfalleimern, straffrei gestellt werden.
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