Bonn - Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen (Bürgersteige, Garageneinfahrten usw.) ist nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten.
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Bonn - Noch immer scheint vielen Grundstücksbesitzern nicht klar zu sein, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, an Wegrändern und auf befestigten Flächen verboten ist.
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Frankfurt a.M. - „Gemeinsame Rückstands-Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel werden dafür sorgen, dass überall in Europa die Verbraucher den gleichen Schutz genießen; und der wird entgegen manchen Befürchtungen sogar höher sein als bisher.“
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