40 Millionen Euro für die Geschlechtsbestimmung im Ei
Luxemburg - Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt einen Kredit von 40 Mio. Euro zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung. Wie die Luxemburger Bank am Donnerstag (2.11.) mitteilte, wurde mit dem niederländischen Start-up namens „In Ovo“ ein entsprechender Kreditvertrag unterzeichnet. |
Die EIB fördert ein niederländisches Start-up. Das Unternehmen kann nach eigenen Angaben die Geschlechtsbestimmung bereits am neunten Tag durchführen. (c) proplanta Die Gelder sollen vor allem für den Ausbau der firmeneigenen „Ella-Technologien“ verwendet werden. Gemäß der EIB erkennt die Hochdurchsatz-Screening-Anlage von In Ovo das Geschlecht der Küken im Ei nach neun Tagen Bebrütung. Hierfür werden nach Informationen des Unternehmens den Eiern in Schnellverfahren Proben entnommen.
Mittels einer Massenspektrometrie wird anschließend die Konzentration eines bestimmten Biomarkers „innerhalb einer Sekunde“ analysiert. Durch die schnelle Beprobung können laut In Ovo die weiblichen Eier im Anschluss sofort wieder in den Brutschrank zurückgelegt werden. Konkret bedeute dies, dass in den Brutbetrieben nur Legehennen ausgebrütet würden. Und die männlichen Küken aus Legehennenlinien müssten nach dem Schlüpfen nicht mehr getötet werden, betont das Unternehmen.
Der Europäischen Investitionsbank zufolge werden in der Legehennenproduktion weltweit jedes Jahr schätzungsweise 6,5 Milliarden Eintagsküken getötet. Die Technologie zur Geschlechtsbestimmung trage zu einer Eierproduktion mit besserem Tierschutz und weniger CO2-Emissionen bei. Die Finanzierung der EIB fällt unter das Förderprogramm InvestEU, das zwischen 2021 und 2027 mit insgesamt 372 Mrd. Euro Investitionen zum Erreichen von EU-Zielen anschieben soll.
„Ein großer Schritt“ für mehr Tierschutz
Die auch für das Thema Tierschutz zuständige EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hob hervor, dass mit der Förderung entsprechender Technologien Millionen männlicher Küken vor der systematischen Tötung bewahrt werden könnten. Dies sei „ein großer Schritt auf dem Weg zu besseren Tierschutzstandards in Europa“, konstatierte die Zypriotin. In Deutschland ist das früher übliche Töten von männlichen Küken seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verboten.
Betriebe müssen die männlichen Legeküken seither entweder lebend vermarkten oder vor Tötung der Embryos im Ei eine Geschlechtsbestimmung durchführen lassen. Ab 2024 hat der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen bis spätestens zum 13. Bebrütungstag zu erfolgen. Bis zu diesem Tag ist der Abbruch nach neuen Erkenntnissen für die Küken schmerzfrei.
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AgE |
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